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LAP-gntDBWVV 2005 § 39 Verhinderung, Rücktritt, Säumnis (Law)
(1) Wer durch eine Erkrankung oder sonstige nicht zu vertretende Umstände ganz oder zeitweise an der Anfertigung der Diplomarbeit oder an der Ablegung der Prüfung oder Teilen der Prüfung verhindert is...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 10 Urlaub während des Vorbereitungsdienstes (Law)
Urlaub wird auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
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LAP-gntDBWVV 2005 § 15 Grundsätze der Fachstudien (Law)
...bis 5. Ferner entfallen im Grundstudium 100 Lehrstunden auf das Studiengebiet des § 16 Abs. 2 Nr. 6 und 40 Lehrstunden auf Wahlpflichtfächer (zwei Wahlpflichtfächer mit je 20 Lehrstunden). Einzelheite...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 21 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte, Ausbilderinnen und Ausbilder (Law)
(1) Mit der Ausbildung darf nur betraut werden, wer über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt und nach seiner Persönlichkeit geeignet ist. (2) In jeder Einstellungsbehörde w...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 2 Ziel und Inhalt der Ausbildung (Law)
(1) Die Ausbildung führt zur Berufsbefähigung. Sie vermittelt den Beamtinnen und Beamten die berufliche Grundbildung, die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähig...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 9 Dauer, Verkürzung und Verlängerung des Vorbereitungsdienstes (Law)
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. (2) Eine Verkürzung des Vorbereitungsdienstes nach § 13 Absatz 2 oder § 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung ist nur zulässig, wenn das Err...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Law)
Die Fachstudien, die praxisbezogenen Lehrveranstaltungen und die Fremdsprachenausbildung werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachhochschule) durchgeführt. Die Einstellu...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 23 Leistungsnachweise während der Fachstudien (Law)
...bis 4 zugeordnet; Sachverhalte nach § 16 Abs. 2 Nr. 6 können berücksichtigt werden. (3) Während des Hauptstudiums sind fünf schriftliche Aufsichtsarbeiten aus den Prüfungsfächern des schrift...
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LAP-gntDBWVV 2005 § 41 Bewertung von Prüfungsleistungen (Law)
...bis 14 Punkte gut (2) ...