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BinSchStrO 2012 § 13.10 Stillliegen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 13.22 Regelungen über den Verkehr (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 13.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 14.03 Zusammenstellung der Verbände (Law)
...und zum Schleppen zugelassen ist, darf nur einen Anhang schleppen. 2. Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge, dürfen nur zum Abschleppen eine...
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BinSchStrO 2012 § 14.06 Begegnen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 14.11 Schifffahrt bei Hochwasser (Law)
Auf dem Griethauser Altrhein ist die Schifffahrt mit Ausnahme des Übersetzverkehrs verboten, wenn der Wasserstand des Rheins am Pegel Emmerich 810 cm erreicht oder überschritten hat.
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BinSchStrO 2012 § 14.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 15.06 Begegnen (Law)
...und Verbände abweichend von den §§ 6.04 und 6.05 Backbord an Backbord vorbeifahren. Die Vorschriften des § 6.07 über das Begegnen im engen Fahrwasser bleiben unberührt. 2....
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BinSchStrO 2012 § 15.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, (Law)
1. An der Hase-Hubbrücke in Meppen werden die Signallichter nach § 6.26 Nummer 4 und 5 nur gezeigt, wenn die Durchfahrtshöhe von 4,25 m durch...
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BinSchStrO 2012 § 15.20 Segeln (Law)
...und Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See , ist verboten. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dadurch ni...
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BinSchStrO 2012 § 15.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
...und dem zweiten sowie zwischen dem zweiten und dem dritten weißen starken Licht dürfen bis auf 50 cm verringert werden. 2. Alle Anhänge eine...
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BinSchStrO 2012 § 16.05 Bergfahrt (Law)
Als Bergfahrt gilt auf dem Verbindungskanal zur Leine die Fahrt in Richtung Stichkanal Hannover-Linden.
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BinSchStrO 2012 § 16.09 Ankern (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 16.20 Segeln (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 16.21 Bezeichnung der Fahrzeuge (Law)
...und auf der Aller muss ein einzeln fahrendes Fahrzeug oder ein einzeln fahrender Verband, ausgenommen Kleinfahrzeuge, führen: ...
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BinSchStrO 2012 § 16.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt (Law)
...und des Schnellen Grabens bis km 16,75 ist verboten. Satz 1 gilt nicht für ein Kleinfahrzeug.
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BinSchStrO 2012 § 16.28 Benutzung der Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 17.01 Anwendungsbereich (Law)
Die Vorschriften dieses Kapitels gelten auf der Elbe von der deutsch-tschechischen Grenze bei Schöna (km 0,00) bis zur oberen Grenze des Hamburger Hafens bei Oor...
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BinSchStrO 2012 § 17.07 Überholen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 17.09 Ankern (Law)
(siehe § 17.18 Nummer 6 Satz 3)