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SGB 12 § 64 Vorrang (Law)
...rken, dass die häusliche Pflege durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird.
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SGB 12 § 64b Häusliche Pflegehilfe (Law)
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen bei der Haushaltsführung als Pflegesachleist...
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SGB 12 § 64h Kurzzeitpflege (Law)
(1) Pflegebedürftige der Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5 haben Anspruch auf Kurzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung, soweit die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erfor...
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SGB 12 § 78 Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen (Law)
...3 ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Das gilt insbesondere dann, wenn in der Prüfung nach § 76 Abs. 3 oder auf andere Weise festgestellt wird, dass Leistungsberechtigte infolge der Pflich...
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SGB 12 § 79 Rahmenverträge (Law)
...3 und § 76 Abs. 2 über 1. die nähere Abgrenzung der den Vergütungspauschalen und -beträgen nach § 75 Abs. 3 zu Grunde zu legenden Kostenarten...
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SGB 12 § 90 Einzusetzendes Vermögen (Law)
...3. eines sonstigen Vermögens, solange es nachweislich zur baldigen Beschaffung oder Erhaltung eines Hausgrundstücks im Sinne der Nummer 8 bestimmt ist, soweit dieses Woh...
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SGB 12 § 92a Einkommenseinsatz bei Leistungen für Einrichtungen (Law)
...3) Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, ist auch der bisherigen Lebenssituation des im Haushalt verbliebenen, nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie der im Haushalt leb...
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SGB 12 § 97 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...3 bis 60, 2. Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 bis 66, 3. ...
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SGB 12 § 110 Umfang der Kostenerstattung (Law)
...3 nicht zu erstatten. Die Begrenzung auf 2 560 Euro gilt, wenn die Kosten für die Mitglieder eines Haushalts im Sinne von § 27 Absatz 2 Satz 2 und 3 zu erstatten sind, abweichend von Satz 1 für die Mi...
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SGB 12 § 111 Verjährung (Law)
...rkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß.
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SGB 12 § 112 Kostenerstattung auf Landesebene (Law)
Die Länder können Abweichendes über die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe ihres Bereichs regeln.
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SGB 12 § 116 Beteiligung sozial erfahrener Dritter (Law)
(1) Soweit Landesrecht nichts Abweichendes bestimmt, sind vor dem Erlass allgemeiner Verwaltungsvorschriften sozial erfahrene Dritte zu hören, insbesondere aus Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, ...
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SGB 12 § 116a Rücknahme von Verwaltungsakten (Law)
§ 44 des Zehnten Buches gilt mit der Maßgabe, dass 1. rechtswidrige nicht begünstigende Verwaltungsakte nach den Absätzen 1 und ...
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SGB 12 § 119 Wissenschaftliche Forschung im Auftrag des Bundes (Law)
...3 schriftlich zu unterrichten. Sie können der Übermittlung innerhalb eines Monats nach der Unterrichtung widersprechen. Im Übrigen bleibt das Zweite Kapitel des Zehnten Buches unberührt.
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SGB 12 § 123 Hilfsmerkmale (Law)
...3 die Kennnummern der Leistungsberechtigten, 3. Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Person. ...
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SGB 12 § 127 Übermittlung an Kommunen (Law)
...rkmale übermittelt werden, soweit die Voraussetzungen nach § 16 Abs. 5 des Bundesstatistikgesetzes gegeben sind. (2) Die Daten können auch für interkommunale Vergleichszwecke übermittelt wer...
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SGB 12 § 128a Bundesstatistik für das Vierte Kapitel (Law)
...rkmalkategorien: 1. Persönliche Merkmale, 2. Art und Höhe der Bedarfe, ...
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SGB 12 § 128d Art und Höhe der angerechneten Einkommen (Law)
...rkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 3 sind die jeweilige Höhe der Einkommensart, getrennt nach 1. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversi...
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SGB 12 § 128f Periodizität, Berichtszeitraum und Berichtszeitpunkte (Law)
...3) Die Merkmale nach § 128b Nummer 5 sind für den gesamten Quartalszeitraum zu erheben, wobei gleichzeitig die Merkmale nach § 128b Nummer 1 und 2 zu erheben sind. Bei den beendeten Leistungen ist zud...
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SGB 12 § 128g Auskunftspflicht (Law)
...3 und zum Gemeindeteil nach § 128b Nummer 2 sind freiwillig. (2) Auskunftspflichtig sind die für die Ausführung des Gesetzes nach dem Vierten Kapitel zuständigen Träger.