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WaffG 2002 § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel (Law)
...undeskriminalamt, die Landeskriminalämter und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über das Erlöschen einer Erlaubnis nach Absatz 5 Satz 1 und über die Rücknahme oder den Widerruf einer E...
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WaffG 2002 § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (Law)
...und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen darf 1. Kindern, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben un...
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WaffG 2002 § 39a Verordnungsermächtigung (Law)
...undesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Schusswaffen zu treffen; insbesondere...
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WaffG 2002 § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten (Law)
(1) Die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden haben alle Unterlagen, die für die Feststellung der gegenwärtigen und früheren Besitzverhältnisse sowie die Rückverfolgung ...
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WaffG 2002 § 48 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...undeskriminalamt. (3a) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist die zuständige Behörde zur Erteilung von Genehmigungen nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europä...
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WDO 2002 § 8 Tilgung (Law)
...und Strafen dürfen nicht mehr berücksichtigt werden, wenn sie zu tilgen sind; sie sind aus dem Disziplinarbuch und aus den Personalakten zu entfernen. (8) Nach Ablauf der jeweiligen Tilgungs...
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WDO 2002 § 12 Zuständigkeit zum Erteilen von förmlichen Anerkennungen (Law)
...undesminister der Verteidigung Anerkennung im Ministerialblatt des Bundesministeriums der Verteidigung. ...
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WDO 2002 § 14 Rücknahme förmlicher Anerkennungen (Law)
...undesminister der Verteidigung bestimmt. (3) Wird die förmliche Anerkennung zurückgenommen, ist zugleich darüber zu entscheiden, ob ein in Anspruch genommener Sonderurlaub ganz oder teilweis...
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WDO 2002 § 26 Disziplinararrest (Law)
...und höchstens drei Wochen.
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WDO 2002 § 27 Disziplinarvorgesetzte (Law)
...und die sonst den Disziplinarvorgesetzten obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen (Disziplinarbefugnis), haben die Offiziere, denen sie nach diesem Gesetz zusteht, und deren truppendienstl...
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WDO 2002 § 28 Stufen der Disziplinarbefugnis (Law)
...undesminister der Verteidigung sowie die Offiziere vom Regiments- und Brigadekommandeur an aufwärts und die Offiziere in entsprechenden Dienststellungen alle einfachen Disziplinarmaßna...
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WDO 2002 § 29 Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten (Law)
...und Dienstgradhöhere nicht ausgeübt werden.
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WDO 2002 § 34 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen (Law)
...und 5 sowie nach § 45 die nochmalige Prüfung solcher Feststellungen zu beschließen, deren Richtigkeit seine Mitglieder mit Stimmenmehrheit, bei Entscheidungen durch eine Truppendienstkammer mit der St...
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WDO 2002 § 35 Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten (Law)
...und wie er ahnden soll. (2) Verhängt der Disziplinarvorgesetzte eine Disziplinarmaßnahme, dürfen höhere Vorgesetzte diese Entscheidung, abgesehen von den Fällen des § 45 und der Beschwerde, ...
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WDO 2002 § 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme (Law)
...und Sachverhalt des Dienstvergehens sowie Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme, bei der verschärften Ausgangsbeschränkung auch die Verschärfung enthalten. Eine Abschrift der Disziplinarverfügung ist d...
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WDO 2002 § 38 Richtlinien für das Bemessen der Disziplinarmaßnahme (Law)
...und Maß der Disziplinarmaßnahme sind Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des Soldaten zu ...
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WDO 2002 § 52 Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung (Law)
...und Dauer der nach § 25 Abs. 1 Satz 2 und 3 angeordneten Verschärfungen zusätzlich zu befehlen. (2) Die Ausgangsbeschränkung ist vom Beginn des ersten Tages bis zum Ablauf des letzten Tages ...
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WDO 2002 § 57 Verjährung der Vollstreckung (Law)
Einfache Disziplinarmaßnahmen dürfen nach Ablauf von sechs Monaten nicht mehr vollstreckt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme unanfechtbar geworden ist. Die Frist ist...
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WDO 2002 § 61 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe (Law)
...und Dienstzeitversorgung richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die er zurücktritt. § 62 Abs. 3 gilt entsprechend.
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WDO 2002 § 66 Aberkennung des Dienstgrades (Law)
...und der sich daraus ergebenden Befugnisse. Sie setzt voraus, dass die Entfernung aus dem Dienstverhältnis gerechtfertigt wäre, falls sich der Angehörige der Reserve oder der nicht wehrpflichtige frühe...