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BNotO § 8 (Law)
...keit oder Unparteilichkeit gefährden kann. Vor der Entscheidung über die Genehmigung ist die Notarkammer anzuhören. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden oder befristet werden. ...
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GlasappAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...kt sich auf die in der Anlage für die ersten 3 Halbjahre aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, s...
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GlasVAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...kann. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Herstellen eines Werkstückes unter Anwendung von Bearbeitungstechniken einschließlich Oberflächenveredelung. ...
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GVGEG § 8 (Law)
...keiten einem obersten Landesgericht zugewiesen werden. (2) Diese Vorschrift findet jedoch auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in denen für die Entscheidung Bundesrecht in Betracht kommt, k...
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FKrFBAusbV § 8 Abschlussprüfung (Law)
...kennetz sowie das Verkehrsmittel des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen, auf dem der Prüfling schwerpunktmäßig ausgebildet wurde. Für die praktischen Aufgaben II kommen ...
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FMontAusbV § 8 Berichtsheft (Law)
Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Beri...
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GBO § 8 (Law)
(weggefallen)
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GBVfg § 8 (Law)
...k zu beschreiben; c) für die Ausfüllung der Spalten 5 bis 8 gilt § 6 Abs. 6 bis 8 entsprechend. ...
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HwO § 8 (Law)
...ks notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten nachgewiesen sind; dabei sind auch seine bisherigen beruflichen Erfahrungen und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Ein Ausnahmefall liegt vor, wenn die Ablegung...
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GGArt29Abs6G § 8 Abstimmungszeit (Law)
...8 bis 18 Uhr. Der Kreisabstimmungsleiter kann im Einzelfall, wenn besondere Gründe es erfordern, die Abstimmungszeit mit einem früheren Beginn festsetzen und bis höchstens 21 Uhr ausdehnen.
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KupfSchmAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...k anfertigen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Anfertigen eines Blech- oder Rohrformstückes durch Abwickeln, Anreißen, Trennen, Biegeumformen und Fügen durch Schmelzsc...
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LWLogAusbV § 8 Ausbildungsrahmenplan (Law)
...keiten und Kenntnisse nach § 7 sollen nach den in der Anlage 1 enthaltenen Anleitungen zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine von...
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MarketGestAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...kaufsförderung bearbeiten und dabei insbesondere eine Gestaltungsidee entwickeln und begründen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Skizzen erstellen und nutzen, Arbeitsabläufe planen und dokument...
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MedienKfmAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...kt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er ...
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KEPFachAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...kt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Le...
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ModistAusbV § 8 Berichtsheft (Law)
Die Auszubildenden haben ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben ...
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MOG § 8 Mengen (Law)
...ktordnungswaren oder Direktzahlungen erforderlich sind und 2. im Falle der Zuordnung von Mengen die Zuordnung nach den Regelungen im Sinne d...
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InfElekAusbV § 8 Gesellenprüfung (Law)
...Kommunikationstechnik, einer Telekommunikationseinrichtung, eines Netzes oder eines Softwareproduktes. Die Aufgabe wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Ausführun...
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LeichtflBAusbV § 8 Zwischenprüfung (Law)
...Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen: 1. Werkstoffe: Holz, Metal...
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LBG § 8 (Law)
Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.