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SGB 9 § 140 Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe (Law)
(1) Arbeitgeber, die durch Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen zur Beschäftigung behinderter Menschen beitragen, können 50 vom Hundert des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt ...
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SGB 9 § 143 Blindenwerkstätten (Law)
Die §§ 140 und 141 sind auch zugunsten von auf Grund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden.
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SGB 9 § 151 Kostentragung (Law)
Der Bund trägt die Aufwendungen für die unentgeltliche Beförderung 1. im Nahverkehr, soweit Unternehmen, die sich überwiegend in...
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SGB 9 § 152 Einnahmen aus Wertmarken (Law)
Von den durch die Ausgabe der Wertmarke erzielten jährlichen Einnahmen erhält der Bund einen Anteil von 27 Prozent. Dieser ist unter Berücksichtigung der in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni eines K...
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SGB 9 § 157 Stadtstaatenklausel (Law)
...94 Abs. 2, 3, 6 und 7 entsprechend. (2) § 97 Abs. 6 Satz 1 gilt entsprechend.
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SGB 9 § 159 Übergangsregelung (Law)
...999 auf mindestens 6 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigt hatten. (2) Auf Leistungen nach § 33 Abs. 2 des Schwerbehindertengesetzes in Verbindung mit dem Ersten Ab...
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SGB 9 § 8 Vorrang von Leistungen zur Teilhabe (Law)
(1) Werden bei einem Rehabilitationsträger Sozialleistungen wegen oder unter Berücksichtigung einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung beantragt oder erbracht, prüft dieser unabhängig von de...
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SGB 9 § 19 Rehabilitationsdienste und -einrichtungen (Law)
(1) Die Rehabilitationsträger wirken gemeinsam unter Beteiligung der Bundesregierung und der Landesregierungen darauf hin, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste und -ein...
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SGB 9 § 20 Qualitätssicherung (Law)
...9 Abs. 6 gebildeten Arbeitsgemeinschaften und die für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen auf Bundesebene maßgeblichen Spitzenverbände. Deren Anl...
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SGB 9 § 21a Verordnungsermächtigung (Law)
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Näheres zum Inhalt und Ausführung des Persönlichen Budgets, zum Verfahren sowie zur...
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SGB 9 § 29 Förderung der Selbsthilfe (Law)
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Prävention, Rehabilitation, Früherkennung, Behandlung und Bewältigung von Krankheiten und Behinderungen zum Ziel gesetzt haben, so...
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SGB 9 § 34 Leistungen an Arbeitgeber (Law)
(1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch an Arbeitgeber erbringen, insbesondere als 1. ...
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SGB 9 § 38 Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (Law)
Die Bundesagentur für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderen Rehabilitationsträgers zu Notwendigkeit, Art und Umfang von Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeit gutacht...
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SGB 9 § 40 Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (Law)
(1) Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen erhalten behinderte Menschen 1. ...
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SGB 9 § 51 Weiterzahlung der Leistungen (Law)
(1) Sind nach Abschluss von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich, währ...
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SGB 9 § 59 Verordnungsermächtigung (Law)
Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Näheres über Voraussetzungen, Gegenstand und Umfang der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie über d...
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SGB 9 § 65 Verfahren des Beirats (Law)
Der Beirat für die Teilhabe behinderter Menschen wählt aus den ihm angehörenden Mitgliedern von Seiten der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Organisationen behinderter Menschen jeweils für die Dauer eines...
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TfV Anlage 9 (zu § 10 Absatz 2 und 3) (Law)
...9 Bezeichnung der zuständigen Behörde 9...
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TAppV Anlage 9 (zu § 58 Abs. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2006, 1852 ........................................................
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SeeStrO 1972 Regel 9 Enge Fahrwasser (Law)
a) Ein Fahrzeug, das der Richtung eines engen Fahrwassers oder einer Fahrrinne folgt, muß sich so nahe am äußeren Rand des Fahrwassers oder der Fahrrinne an seiner Steuerbordseite halten,...