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Register der Triebfahrzeugführerscheine
Das Register gestaltet sich wie folgt: Nr. Anzuzeigende Daten Inhalt Format Status der Angabe Teil 1
Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins1 Nummer des Triebfahrzeugführerscheins 1.1 Nummer des Triebfahrzeugführerscheins EIN (12 Ziffern) Verbindlich 2 Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins 2.1 Angabe des aktuellen Status des Triebfahrzeug-
führerscheins- –
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gültig - –
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ausgesetzt - –
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entzogen
Text Verbindlich 2.2 Grund der Aussetzung bzw. der Entziehung - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfV
Text Verbindlich Teil 2
Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend der Anlage 1 TfV)3 Name des Inhabers 3.1 Im Reisepass oder Personalausweis angegebener Name Text Verbindlich 4 Vorname des Inhabers 4.1 Im Reisepass oder Personalausweis angegebener Vorname Text Verbindlich 5 Geburtsdatum des Inhabers 5.1 Geburtsdatum des Inhabers JJJJ-MM-TT Verbindlich 6 Geburtsort des Inhabers 6.1 Geburtsort des Inhabers Text Verbindlich 7 Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins 7.1 Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 8 Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins 8.1 Datum des voraussichtlichen Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 9 Bezeichnung der zuständigen Behörde 9.1 Bezeichnung der zuständigen Behörde Text Verbindlich 11 Lichtbild des Inhabers 11.1 Lichtbild Original/Fotokopie/
eingescanntes BildVerbindlich 12 Unterschrift des Inhabers 12.1 Unterschrift Original/Fotokopie/
eingescannte UnterschriftVerbindlich 13 Anschrift des Inhabers 13.1 Anschrift des Inhabers Straße und Hausnummer Text Verbindlich 13.2 Ort Text Verbindlich 13.3 Land Text Verbindlich 13.4 Postleitzahl Alphanumerische Angabe Verbindlich 14 Weitere Angaben 14.1 Zusätzliche Angaben Kodierte Information Verbindlich Feld 9a.1 – Muttersprache(n) des Triebfahrzeugführers Text Feld 9a.2 – Zusatzinformation Text 15 Gesundheitlich bedingte Einschränkungen 15.1 Angaben zu medizinischen Anforderungen Kodierte Information Verbindlich Vorgeschriebenes Tragen von Brille oder Kontakt-
linsen(Gemeinschafts-
kodierung b.1)Vorgeschriebenes Tragen einer Kommunikationshilfe (Gemeinschafts-
kodierung b.2)15a Anschrift des Unternehmers, der den Triebfahrzeugführer verantwortlich einsetzt 15a.1 Anschrift des
UnternehmersStraße und Hausnummer Text Verbindlich 15a.2 Ort Text Verbindlich 15a.3 Land Text Verbindlich 15a.4 Postleitzahl Alphanumerische Angabe Verbindlich 15a.5 Telefonnummer Text Verbindlich 15a.6 Faxnummer Text Verbindlich 15a.7 E-Mail-Adresse Text Verbindlich Teil 3
Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins16 Datum der Ersterteilung 16.1 Datum der Ersterteilung JJJJ-MM-TT Verbindlich 17 Datum des Ablaufs der Gültigkeit 17.1 Datum des Ablaufs der Gültigkeit (und der voraussichtlichen Verlängerung) des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 19 Änderung(en) 19.1 Datum der Änderung JJJJ-MM-TT Verbindlich 19.2 Grund der Änderung Text Verbindlich 20 Aussetzung(en) nach § 19 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV 20.1 Dauer der Aussetzung Von (Datum) bis (Datum) Verbindlich 20.2 Grund der Aussetzung - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfV
Text Verbindlich 21 Entziehung nach § 19 Absatz 3 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV 21.1 Datum der Entziehung JJJJ-MM-TT Verbindlich 21.2 Grund der Entziehung - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV - –
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Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfV
Text Verbindlich 22 Als verloren gemeldeter Triebfahrzeugführerschein 22.1 Datum der Meldung JJJJ-MM-TT Verbindlich 22.2 Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 23 Als entwendet gemeldeter Triebfahrzeugführerschein 23.1 Datum der Meldung JJJJ-MM-TT Verbindlich 23.2 Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 24 Als zerstört gemeldeter Triebfahrzeugführerschein 24.1 Datum der Meldung JJJJ-MM-TT Verbindlich 24.2 Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich Teil 4
Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung
eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen25 Ausbildung 25.1 Grundlegende
AnforderungHöchstes
ZertifizierungsniveauText Verbindlich 26 Körperliche Eignung 26.1 Grundlegende
AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfV Text Verbindlich 26.2 Datum der Untersuchung JJJJ-MM-TT Verbindlich 26.3 Nachfolgende regel-
mäßige UntersuchungenBestätigt/nicht bestätigt Text Verbindlich 26.4 (mehrere Einträge
möglich)Datum der letzten
UntersuchungJJJJ-MM-TT Verbindlich 26.5 Nächste Untersuchung Voraussichtliches
Datum der nächsten UntersuchungJJJJ-MM-TT Verbindlich 26.6 Anmerkungen Erläuterung der Anmerkungen - –
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normaler Zeitplan - –
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voraussichtlicher
Zeitplan (nach
ärztlichem Attest) - –
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Änderung der Be-
schränkungskodierung
Text Verbindlich 27 Psychologische Eignung 27.1 Grundlegende
AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfV Text Verbindlich 27.2 Datum der Untersuchung JJJJ-MM-TT Verbindlich 27.3 Nächste
Untersuchung(en)Nur falls notwendig Text Verbindlich 27.4 Datum etwaiger
FolgeuntersuchungenJJJJ-MM-TT Verbindlich 28 Allgemeine Fachkenntnisse 28.1 Grundlegende
AnforderungBescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfV Text Verbindlich 28.2 Datum der Prüfung JJJJ-MM-TT Verbindlich 28.3 Nachfolgende
ÜberprüfungenJJJJ-MM-TT Verbindlich - 2.
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Auskunftsrechte
Auskunft aus dem Register der Triebfahrzeugführerscheine ist den folgenden Berechtigten über den aktuellen Status von Triebfahrzeugführerscheinen zur Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung zu erteilen: - a)
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Unternehmern, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag genommen haben; - b)
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jedem Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern, die einen Triebfahrzeugführer zu beschäftigen beabsichtigen; - c)
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den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zur Kontrolle der im Gebiet ihrer Rechtshoheit verkehrenden Züge oder in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie 2007/59/EG durch alle im Gebiet ihrer Rechtshoheit tätigen Triebfahrzeugführer; - d)
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der Europäischen Eisenbahnagentur, um die Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG zu untersuchen; - e)
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der Untersuchungsbehörde nach § 5 Absatz 1f des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder einer Untersuchungsstelle eines anderen Mitgliedstaates im Sinne der Richtlinie 2004/49/EG zur Untersuchung von Unfällen und - f)
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den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.