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SGB 10 § 61 Ergänzende Anwendung von Vorschriften (Law)
Soweit sich aus den §§ 53 bis 60 nichts Abweichendes ergibt, gelten die übrigen Vorschriften dieses Gesetzbuches. Ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend. ...
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SGB 10 § 62 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
...sakte gelten, wenn der Sozialrechtsweg gegeben ist, das Sozialgerichtsgesetz, wenn der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist, die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvor...
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SGB 10 § 67c Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (Law)
...sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Sie dürfen mit den Einzelangaben nur zusammengeführt werden, soweit der Forschungs- oder Planungszweck dies e...
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SGB 10 § 67d Übermittlungsgrundsätze (Law)
...satz 1 übermittelt werden dürfen, weitere personenbezogene Daten des Betroffenen oder eines Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, so ist die Ü...
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SGB 10 § 78b Datenvermeidung und Datensparsamkeit (Law)
Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig Sozialdaten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere ist von d...
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SGB 10 § 87 Beschleunigung der Zusammenarbeit (Law)
...satz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
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SGB 10 § 96 Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen (Law)
(1) Veranlasst ein Leistungsträger eine ärztliche Untersuchungsmaßnahme oder eine psychologische Eignungsuntersuchungsmaßnahme, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Sozialleistung vorlieg...
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SGB 10 § 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte (Law)
...sagentur für Arbeit. (2) § 89 Abs. 3 bis 5, § 91 Abs. 1 bis 3 sowie § 92 gelten entsprechend.
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SGB 10 § 105 Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers (Law)
...sanspruchs richtet sich nach den für den zuständigen Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten gegenüber den Trägern der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsor...
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SGB 10 § 106 Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten (Law)
...sanspruch nach § 104 hätte. (3) Der Erstattungspflichtige muss insgesamt nicht mehr erstatten, als er nach den für ihn geltenden Erstattungsvorschriften einzeln zu erbringen hätte.
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SGB 10 § 111 Ausschlussfrist (Law)
Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spätestens zwölf Monate nach Ablauf des letzten Tages, für den die Leistung erbracht wurde, geltend macht. Der...
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SGB 10 § 112 Rückerstattung (Law)
Soweit eine Erstattung zu Unrecht erfolgt ist, sind die gezahlten Beträge zurückzuerstatten.
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SGB 10 § 113 Verjährung (Law)
(1) Erstattungsansprüche verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers übe...
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SGB 10 § 119 Übergang von Beitragsansprüchen (Law)
...satz von Beiträgen nach § 116 übergegangen ist. Für den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung gilt § 116 Abs. 3 Satz 1 und 2 ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 10 (zu § 54) (Law)
...999, 1208 - 1210) ...
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AbwV Anhang 10 Fleischwirtschaft (Law)
...sanlage und sofern die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Rohfracht an Stickstoff, gesamt, mehr als 100 kg je Tag beträgt. In der wasserrechtlichen Zulassung kann für Stickstoff, gesamt...
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BBVAnpG98Art4uaBek Anlage 10 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...9,39 2.812,17 2.904,93 2.997,71 A 8 2.72...
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BImSchV 39 Anlage 10 (zu § 18) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1093) A. ...
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EinigVtr Art 10 Recht der Europäischen Gemeinschaften (Law)
...sakte gelten mit dem Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 genannten Gebiet, soweit nicht die zuständigen Organe der Europäischen Gemeinschaften Ausnahmeregelungen erlassen. Diese Ausnahmere...
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StGBEG Art 10 Geltungsbereich (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Strafvorschriften des Bundesrechts, soweit sie nicht durch Gesetz besonders geändert werden. (2) Die Vorschriften gelten nicht für die S...