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BBG 2009 § 83 Trennungsgeld (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte, die an einen Ort außerhalb des Dienst- oder Wohnortes abgeordnet, versetzt, zugewiesen oder aufgrund einer anderen personellen Maßnahme an einem Ort außerhalb ihres bisherig...
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BBG 2009 § 88 Mehrarbeit (Law)
Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbe...
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BBG 2009 § 100 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (Law)
(1) Nicht genehmigungspflichtig sind 1. die Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der Beamtin oder des Beamten unterliegenden ...
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BBG 2009 § 118 Beteiligung der Spitzenorganisationen (Law)
Die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften sind bei der Vorbereitung allgemeiner Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.
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BBG 2009 § 120 Mitglieder (Law)
(1) Der Bundespersonalausschuss besteht aus acht ordentlichen und acht stellvertretenden Mitgliedern. (2) Ständige ordentliche Mitglieder sind die Präsidentin des Bundesrechnungshofes oder d...
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BBG 2009 § 123 Sitzungen und Beschlüsse (Law)
(1) Die Sitzungen des Bundespersonalausschusses sind nicht öffentlich. Der Bundespersonalausschuss kann von den Verwaltungen beauftragten Personen sowie Dritten die Anwesenheit bei der Verhandlung ges...
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BBG 2009 § 129 Beamtinnen und Beamte oberster Bundesorgane (Law)
Die Beamtinnen und Beamten des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichtes sind Beamtinnen und Beamte des Bundes. Die Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand werden d...
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BBG 2009 § 145 Rechtsverordnungen, Durchführungsvorschriften (Law)
(1) Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. (2) Die zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnun...
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AgrStatG § 72 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt (Law)
Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.
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BGB § 72 Bescheinigung der Mitgliederzahl (Law)
Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit eine schriftliche Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder einzureichen.
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BrennO 1998 § 72 (Law)
...§§ 80 bis 83a und teilweise §§ 84 bis 108). Wenn auf andere Weise als durch Abtrieb Branntwein gewonnen wird, bestimmt das Hauptzollamt die Sicherungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Bundesmonopolamt...
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StGB § 72 Verbindung von Maßregeln (Law)
...§ 67c Abs. 2 Satz 4 und 5 ist anzuwenden.
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SVWO 1997 § 72 (Law)
(weggefallen)
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SachenRBerG § 72 Ausgleich wegen abweichender Grundstücksgröße (Law)
...§ 437 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Rechte sind ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Gewährleistung wegen abweichender Grundstücksgröße im Vertrag ausdrücklich vereinbart wird. ...
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GRG Art 72 Rücklagenbildung bei der Bundesknappschaft (Law)
...§ 261 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgeschriebene Rücklagesoll bis zum 31. Dezember 1998 durch jährlich gleich hohe Teilzahlungen aufzufüllen.
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BeurkG § 72 (Law)
Die bundes- oder landesrechtlich vorgeschriebene Beidrückung des Dienstsiegels bei Erklärungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird durch die öffentliche Beurkundung ersetzt.
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BLG § 72 (Law)
...§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 und Abs. 5 gilt sinngemäß.
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ErsDiG § 72 Widerspruch (Law)
(1) Über den Widerspruch gegen Verwaltungsakte auf Grund dieses Gesetzes entscheidet das Bundesamt. (2) Der Widerspruch gegen Verwaltungsakte, die die Verfügbarkeit, Heranziehung oder Entlas...
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BPersVG § 72 (Law)
...§ 69 Abs. 2 Satz 6 gilt entsprechend. (3) Entspricht die Dienststelle den Einwendungen des Personalrates nicht oder nicht in vollem Umfange, so teilt sie dem Personalrat ihre Entscheidung un...
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BNotO § 72 (Law)
Die näheren Bestimmungen über die Organe der Notarkammer und ihre Zuständigkeiten trifft die Satzung.