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InsO § 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung (Law)
Die Gläubigerversammlung ist berechtigt, vom Insolvenzverwalter einzelne Auskünfte und einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung zu verlangen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt,...
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StBerG § 79 Beiträge und Gebühren (Law)
...3 geltenden Fassung ist entsprechend anzuwenden. Im Übrigen gilt das jeweilige Verwaltungsgebührenrecht des Landes. (3) (weggefallen)
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PatAnwO § 79 Einladung und Einberufungsfrist (Law)
...3) In dringenden Fällen kann der Präsident die Kammerversammlung mit kürzerer Frist einberufen.
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BHO § 79 Bundeskassen, Verwaltungsvorschriften (Law)
...3) Die Bundeskassen sind bei der Generalzolldirektion zu errichten. (4) Das Bundesministerium der Finanzen regelt das Nähere 1. ...
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JGG § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren (Law)
(1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden. (2) Das beschleunigte Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts ist unzulässig.
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VwVfG § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist;...
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BBG 2009 § 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz (Law)
(1) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften 1. ...
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AsylVfG 1992 § 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren (Law)
...30 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsgerichtsordnung findet keine Anwendung.
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BioSt-NachV § 79 Inkrafttreten (Law)
...34 Absatz 2 treten am 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 24. August 2009 in Kraft.
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ErsDiG § 79 Vorschriften für den Spannungs- oder Verteidigungsfall (Law)
...3 Absatz 1 Nummer 1 ist nicht anzuwenden. 3. Wehrpflichtige, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben, können zum Zi...
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EuWO 1988 § 79 Öffentliche Bekanntmachungen (Law)
...3 genügt Aushang am oder im Eingang des Sitzungsgebäudes mit dem Hinweis, daß jedermann Zutritt zu der Sitzung hat. (3) Der Inhalt der nach dem Europawahlgesetz und dieser Verordnung vorgesc...
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SGB 11 § 79 Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen (Law)
...3 und 4 sowie die Absätze 2 und 3 entsprechend anzuwenden.
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SGB 7 § 79 Umfang der Abfindung (Law)
Eine Rente kann in den Fällen einer Abfindung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert bis zur Hälfte für einen Zeitraum von zehn Jahren abgefunden werden. Als Abfindungssumme wird d...
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StrlSchV 2001 § 79 Umgehungsverbot (Law)
Niemand darf sich den Pflichten aus den §§ 72 bis 78 dadurch entziehen, dass er radioaktive Abfälle aus genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ohne Genehmigung unter Inanspruchnahme...
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SVWO 1997 § 79 Bekanntmachung (Law)
...3) Auf Grund dieser Mitteilungen stellt der Wahlausschuß unverzüglich das endgültige Wahlergebnis fest und macht es öffentlich bekannt. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsjahr und Anschrift der ...
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BauWiAusbV 1999 § 79 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 78 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 15 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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EnWG 2005 § 79 Beteiligte am Beschwerdeverfahren (Law)
...3. Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Regulierungsbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren...
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BTGO 1980 § 79 Erste Beratung von Gesetzentwürfen (Law)
In der ersten Beratung findet eine allgemeine Aussprache nur statt, wenn es vom Ältestenrat empfohlen, bis zum Aufruf des betreffenden Punktes der Tagesordnung von einer Fraktion oder von anwesenden f...
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AMG 1976 § 79 Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (Law)
...3 oder nach § 72b Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, dass die Einfuhr im öffentlichen Interesse liegt. Im Falle eines Versorgungsmangels oder einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit im Sinne des Satzes 1 kö...
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AufenthG 2004 § 79 Entscheidung über den Aufenthalt (Law)
(1) Über den Aufenthalt von Ausländern wird auf der Grundlage der im Bundesgebiet bekannten Umstände und zugänglichen Erkenntnisse entschieden. Über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5...