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SGB 11 § 99 Versichertenverzeichnis (Law)
Die Pflegekasse hat ein Versichertenverzeichnis zu führen. Sie hat in das Versichertenverzeichnis alle Angaben einzutragen, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung und des Ans...
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SGB 12 § 99 Vorbehalt abweichender Durchführung (Law)
...Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung von Aufgaben nach diesem Buch heranziehen und ihnen dabei Weisungen erteilen können; in diesen Fällen erlassen die Kreise den W...
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TKG 2004 § 99 Einzelverbindungsnachweis (Law)
...3 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Strafgesetzbuches genannten Personengruppen insbesondere die Telefonseelsorge und die Gesundheitsberatung. Die Bundesnetzagentur nimmt die Inhaber der Anschlüsse auf Antr...
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WG Art 33 (Law)
(1) Ein Wechsel kann gezogen werden auf Sicht; auf eine bestimmte Zeit nach Sicht; auf eine bestimmte Zeit na...
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BauWiAusbV 1999 § 99 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...Kraft.
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AO 1977 § 99 Betreten von Grundstücken und Räumen (Law)
(1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen sind berechtigt, Grundstücke, Räume, Schiffe, umschlosse...
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EnWG 2005 § 99 Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (Law)
Über die Rechtsbeschwerde (§ 79 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) entscheidet der Bundesgerichtshof. Hebt er die angefochtene Entscheidung auf, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, so verwei...
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UrhG § 99 Haftung des Inhabers eines Unternehmens (Law)
Ist in einem Unternehmen von einem Arbeitnehmer oder Beauftragten ein nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt worden, hat der Verletzte die Ansprüche aus § 97 Abs. 1 und § 98 auch...
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HGBEG Art 33 (Law)
...3 und 4, §§ 252, 253 Abs. 1 und 2, §§ 254, 255, 279, 280 Abs. 1 und 2 sowie §§ 341b bis 341d des Handelsgesetzbuchs zulässig ist, so darf der niedrigere Wertansatz beibehalten werden. § 253 Abs. 2 des...
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ScheckG Art 33 (Law)
Auf die Wirksamkeit des Schecks ist es ohne Einfluß, wenn der Aussteller nach der Begebung des Schecks stirbt oder handlungsunfähig wird.
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Grundgesetz Artikel 33 (Law)
Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentliche...
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AKG § 99 Nachversicherung ausgeschiedener Angehöriger des öffentlichen Dienstes (Law)
...31. Dezember 2004, gilt diese als in der allgemeinen Rentenversicherung durchgeführt. (3) Soweit eine Nachversicherung als durchgeführt gilt, gelten die daraus erworbenen Anwartschaften sowi...
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StVollzG § 99 Allgemeine Vorschriften für den Schußwaffengebrauch (Law)
...3) Der Gebrauch von Schußwaffen ist vorher anzudrohen. Als Androhung gilt auch ein Warnschuß. Ohne Androhung dürfen Schußwaffen nur dann gebraucht werden, wenn das zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefah...
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WDO 2002 § 99 Anschuldigung (Law)
...3) Verwertet die Anschuldigungsschrift Tatsachen, zu denen sich der Soldat vorher nicht hat äußern können oder leidet das in zulässiger Weise eingeleitete Verfahren an anderen Verfahrensmängeln, kann ...
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VVG 2008 § 99 Zwangsversteigerung, Erwerb des Nutzungsrechts (Law)
Geht das Eigentum an der versicherten Sache im Wege der Zwangsversteigerung über oder erwirbt ein Dritter auf Grund eines Nießbrauchs, eines Pachtvertrags oder eines ähnlichen Verhältnisses die Berech...
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AltPflG § 33 (Law)
...31. Dezember 2015 über die Erfahrungen, die mit der Anwendung des § 6 Nummer 3 gemacht wurden, Bericht.
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BeamtStG § 33 Grundpflichten (Law)
...kratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung...
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AGG § 33 Übergangsbestimmungen (Law)
(1) Bei Benachteiligungen nach den §§ 611a, 611b und 612 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder sexuellen Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz ist das vor dem 18. August 2006 maßgebliche...
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BHO § 33 Nachtragshaushaltsgesetze (Law)
Auf Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan sind die Teile I und II entsprechend anzuwenden. Der Entwurf ist bis zum Ende des Haushaltsjahres einzubringen.
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ErbbauV § 33 (Law)
...3) Die Forderungen, die der Grundstückseigentümer nach Absatz 2 übernimmt, werden auf die Vergütung (§ 32) angerechnet.