BEGDV 3 § 35a Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres
im Falle des § 98 BEG (Law)
Für die Berechnung der Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG findet § 23 entsprechende Anwendung. Dabei ist § 95 BEG zu berücksichtigen.