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WVG § 79 Bestehende Verbände (Law)
(1) Die Rechtsstellung der bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehenden Verbände (Altverbände) wird durch § 78 Abs. 1 nicht berührt. (2) Entsprechen Satzung und innere Organisation von Altv...
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SG § 79 Vorführung und Zuführung (Law)
(1) Bei Dienstleistungspflichtigen, die einer angeordneten ärztlichen Untersuchung (§ 71 Satz 3 oder § 73 Satz 4) fernbleiben oder einer Aufforderung der Wehrersatzbehörde, sich persönlich zu melden (...
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NeuGlV § 79 Vermerk über die Eintragung (Law)
Die Ausübung des Eintragungsrechts wird neben dem Namen des Eintragungsberechtigten im Eintragungsberechtigtenverzeichnis in der dafür bestimmten Spalte vermerkt. Für dasselbe Volksbegehren muß immer ...
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SachenRBerG § 79 Durchsetzung des Erfüllungsanspruchs (Law)
...zbuche, aus diesem Gesetz und aus dem Grundstückskaufvertrag. (4) An die Stelle des Anspruchs des Nutzers auf Übereignung tritt der Anspruch auf Auskehr des nach Berichtigung der Kosten und ...
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BBauG § 79 Abgaben- und Auslagenbefreiung (Law)
(1) Geschäfte und Verhandlungen, die der Durchführung oder Vermeidung der Umlegung dienen, einschließlich der Berichtigung der öffentlichen Bücher, sind frei von Gebühren und ähnlichen nichtsteuerlich...
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BGB § 79 Einsicht in das Vereinsregister (Law)
(1) Die Einsicht des Vereinsregisters sowie der von dem Verein bei dem Amtsgericht eingereichten Dokumente ist jedem gestattet. Von den Eintragungen kann eine Abschrift verlangt werden; die Abschrift ...
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GenG § 79 Auflösung durch Zeitablauf (Law)
(1) Ist die Genossenschaft nach der Satzung auf eine bestimmte Zeit beschränkt, ist sie mit dem Ablauf der bestimmten Zeit aufgelöst. (2) § 78 Abs. 2 ist anzuwenden.
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MarkenG § 79 Verkündung, Zustellung, Begründung (Law)
(1) Die Endentscheidungen des Patentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberau...
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InsO § 79 Unterrichtung der Gläubigerversammlung (Law)
Die Gläubigerversammlung ist berechtigt, vom Insolvenzverwalter einzelne Auskünfte und einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung zu verlangen. Ist ein Gläubigerausschuß nicht bestellt,...
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StBerG § 79 Beiträge und Gebühren (Law)
(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung zu leisten. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge bestimmt die ...
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PatAnwO § 79 Einladung und Einberufungsfrist (Law)
(1) Der Präsident beruft die Kammerversammlung schriftlich oder durch öffentliche Einladung in den Blättern ein, die durch die Satzung bestimmt sind. (2) Die Kammerversammlung ist mindestens...
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BHO § 79 Bundeskassen, Verwaltungsvorschriften (Law)
...zbehörden verwaltet werden. (2) Die Zentralkasse besteht beim Bundesministerium der Finanzen. Das Bundesministerium der Finanzen kann bestimmen, dass die Zentralkasse bei einer Bundesbehörde...
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JGG § 79 Strafbefehl und beschleunigtes Verfahren (Law)
(1) Gegen einen Jugendlichen darf kein Strafbefehl erlassen werden. (2) Das beschleunigte Verfahren des allgemeinen Verfahrensrechts ist unzulässig.
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VwVfG § 79 Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte (Law)
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gelten die Verwaltungsgerichtsordnung und die zu ihrer Ausführung ergangenen Rechtsvorschriften, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist;...
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BÄO § 13 VII Straf- und Bußgeldvorschriften (Law)
Wer die Heilkunde ausübt, solange durch vollziehbare Verfügung das Ruhen der Approbation angeordnet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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BBG 2009 § 79 Mutterschutz, Elternzeit und Jugendarbeitsschutz (Law)
(1) Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung die der Eigenart des öffentlichen Dienstes entsprechende Anwendung der Vorschriften 1. ...
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AsylVfG 1992 § 79 Besondere Vorschriften für das Berufungsverfahren (Law)
(1) In dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gilt in Bezug auf Erklärungen und Beweismittel, die der Kläger nicht innerhalb der Frist des § 74 Abs. 2 Satz 1 vorgebracht hat, § 128a der Verwaltu...
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BioSt-NachV § 79 Inkrafttreten (Law)
(1) Die §§ 24 und 34 Absatz 2 treten am 1. Januar 2010 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am 24. August 2009 in Kraft.
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ErsDiG § 79 Vorschriften für den Spannungs- oder Verteidigungsfall (Law)
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten die folgenden besonderen Vorschriften: 1. § 4 Absatz 1 Nummer 7 des Wehrpflichtgesetz...
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EuWO 1988 § 79 Öffentliche Bekanntmachungen (Law)
(1) Die nach dem Europawahlgesetz und dieser Verordnung vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch das Bundesministerium des Innern im Bundesanzeiger, den Bundeswahlleiter im Bundes...