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HZvG 2002 § 13 Verfahren (Law)
Der Versicherungsträger stellt sicher, dass die von ihm eingezogenen Beiträge und sonstige Einnahmen unverzüglich und unmittelbar an die Pensionskasse weitergeleitet werden. Die Erstattung der Verwalt...
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HZvG 2002 § 14 Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung (Law)
...1) Der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung bleibt unberührt. (2) Die betriebliche Altersversorgung durch...
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MitbestGWO 2 2002 Inhaltsübersicht (Law)
...111 Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten § 112 ...
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MitbestGWO 2 2002 § 6 Mitteilungspflicht (Law)
...1) Der Unternehmenswahlvorstand teilt unverzüglich nach seiner Bildung dem Unternehmen, den im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften und den Betriebswahlvorständen schriftlich die Namen seiner Mitgli...
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MitbestGWO 2 2002 § 21 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und ...
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MitbestGWO 2 2002 § 40 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
...17 entsprechend anzuwenden; die Stimmabgabe ist in der Wählerliste für jeden Wahlgang gesondert zu vermerken. (5) Ungültig sind Stimmzettel, 1. ...
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MitbestGWO 2 2002 § 44 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so kann die Wählerin ihre und der Wähler seine S...
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MitbestGWO 2 2002 § 45 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
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MitbestGWO 2 2002 § 66 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
...1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und ...
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MitbestGWO 2 2002 § 117 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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MitbestGWO 3 2002 § 8 Wählerliste (Law)
...1) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach seiner Bildung eine Liste der Wahlberechtigten des Betriebs (Wählerliste) auf, getrennt nach den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbe...
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MitbestGWO 3 2002 § 15 Abstimmungsausschreiben (Law)
...1) Liegt ein gültiger Antrag nach § 14 vor, so erlässt der Hauptwahlvorstand unverzüglich ein Abstimmungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von zwei Wochen seit dem für die Bekanntmachung des...
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MitbestGWO 3 2002 § 38 Anzuwendende Vorschriften (Law)
...1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2. (2) Sind die Aufsichtsra...
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MitbestGWO 3 2002 § 62 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
...1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2. ...
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MitbestGWO 3 2002 § 65 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
...17 entsprechend anzuwenden; die Stimmabgabe ist in der Wählerliste für jeden Wahlgang gesondert zu vermerken. (4) Ungültig sind Stimmzettel, 1. ...
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MitbestGWO 3 2002 § 73 Ausnahme (Law)
...1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Betriebe, in denen nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 54 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den Vorschriften der Ersten oder der Zwei...
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MitbestGWO 3 2002 § 94 Delegiertenliste (Law)
...1 Satz 2 und 3, Abs. 3 und 5, § 75 Abs. 2 und 3 und § 76 sind entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 3 2002 § 97 Ersatzmitglieder (Law)
...1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 3 2002 § 105 Wahlausschreiben in Seebetrieben (Law)
...10. den Zeitpunkt, bis zu dem die Wahlbriefe beim Hauptwahlvorstand vorliegen müssen; 11. die...
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MitbestGWO 3 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)
...1 Nummer 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und den Aufsichtsratsmitgliedern der Gewerkschaften.