-
SprengV 1 § 18 (Law)
...rkskörper zusätzlich mit den folgenden Angaben zu kennzeichnen: 1. Feuerwerkskörper der Kategorie F1: gegebenenfalls die Angabe „nur zur Verw...
-
SprengV 1 § 20 (Law)
...rkehr mit pyrotechnischen Gegenständen der einzelnen Kategorien ist Personen nur dann gestattet, wenn sie das folgende Lebensalter haben: ...
-
SprengV 1 § 28 (Law)
...rkörpern mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Treibladungspulver oder aus Festtreibstoffraketen, von Lagermunition oder 3. ...
-
SprengV 1 § 33 (Law)
...rkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben wollen, entfallen. (2) Die Grundlehrgänge nach Absatz 1 dürfen ferner nur anerkannt werden, wenn ...
-
SprengV 1 § 35 (Law)
...rken in einer für seine jeweilige Ausbildung genügenden Anzahl mitgewirkt hat. Über Art und Umfang sowie den Zeitpunkt der Sprengungen oder Großfeuerwerke sind Nachweise zu führen. Diese sind von der ...
-
SprengV 1 § 39 (Law)
...rkanntes Zeugnis bestätigt oder von einer zuständigen Berufsinstitution als vollwertig anerkannt ist, c) drei Jahre ...
-
SprengV 1 § 43 (Law)
Auf die Führung des Verzeichnisses nach § 28 in Verbindung mit § 16 des Gesetzes sind die §§ 41 und 42 Abs. 1 und 2 mit folgender Maßgabe entsprechend anzuwenden: ...
-
SPV Anlage 1 (Law)
...rk: Wittichenau ...
-
ÜblG 1 § 7 (Law)
...rksfürsorgeverbänden, den Landesfürsorgeverbänden oder den Ländern geleisteten Fürsorgekosten für Kriegsfolgenhilfe-Empfänger. (2) Kriegsfolgenhilfe-Empfänger sind ...
-
ÜblG 1 § 15 (Law)
(1) Der Bund trägt die Kosten der Rückführung von Deutschen aus dem Ausland und aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen und die Kosten der Durchführung der Verordnung über d...
-
ÜblG 1 § 18 (Law)
...rklärung oder durch Stillhalten der Besatzungsmacht über den 31. März 1950 hinaus gestundet sind oder nach Ablauf der Stundung vor dem 1. April 1950 im März 1950 nicht erfüllt sind, so fallen diese Ve...
-
ÜblG 1 § 23 (Law)
(1) Mit Wirkung vom 1. April 1950 ab übernimmt der Bund die Anteile der Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und des bayerischen Kreises Lindau an den Ausgleichsforderungen der Bank...
-
BEGDV 1 § 6 (Law)
(weggefallen)
-
BEGDV 1 § 21a (Law)
...1101 1148 1215 1330 den Witwer ......... ...
-
BesVNG 1 § 4 (Law)
(1) An die Stelle der Sätze der ruhegehaltfähigen Zulagen nach Anlage 2a dieses Gesetzes treten mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Abschnitts die nach Anlage 2b dieses Gesetzes maßgebenden Sätze. ...
-
BesVNG 1 § 18 (Law)
(1) Durch Landesgesetz ist ergänzend zu bestimmen, daß die vorhandenen Versorgungsempfänger an den Maßnahmen nach Kapitel III des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung des Artikels I dieses Gesetzes...
-
BesVNG 1 § 2 (Law)
-
-
BesVNG 1 § 7 (Law)
Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
-
BesVNG 1 § 8 (Law)
(1) Soweit sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung dieses Gesetzes und den Vorschriften dieses Gesetzes nicht etwas anderes ergibt, gelten die bis zum Tage der Verkündung dieses Gesetzes er...
-
BesVNG 1 Schlußformel (Law)
...113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.