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GasNZV 2010 § 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung (Law)
(1) Die Mehr- und Mindermengen, die durch Abweichungen zwischen allokierten Mengen und der tatsächlichen Ausspeisung beim Letztverbraucher entstehen, gelten als vom Ausspeisenetzbetreiber bereitgestel...
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GasNZV 2010 § 26 Datenbereitstellung (Law)
(1) Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche haben sich gegenseitig sowie den Transportkunden und den Bilanzkreisverantwortlichen unverzüglich alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur...
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GasNZV 2010 § 27 Einsatz von Regelenergie (Law)
(1) Regelenergie wird im Rahmen des technisch Erforderlichen zum Ausgleich von Schwankungen der Netzlast mit dem Ziel eingesetzt, einen technisch sicheren und effizienten Netzbetrieb im M...
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GasNZV 2010 § 32 Begriffsbestimmungen (Law)
Für diesen Verordnungsteil gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. „Anschlussnehmer“ ist jede juristische oder natürliche ...
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GasNZV 2010 § 42 Rucksackprinzip (Law)
Bei einem Wechsel des Lieferanten kann der neue Lieferant vom bisherigen Lieferanten die Übertragung der für die Versorgung des Kunden erforderlichen, vom bisherigen Lieferanten gebuchten Ein- und Aus...
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GasNZV 2010 § 42a Elektronischer Datenaustausch (Law)
Der Datenaustausch zur Anbahnung und Abwicklung der Netznutzung zwischen Betreibern von Gasversorgungsnetzen, Marktgebietsverantwortlichen, Messstellenbetreibern, Messdienstleistern und Netznutzern er...
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GrwV 2010 § 9 Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Grundwasserzustands (Law)
(1) In jedem Grundwasserkörper sind Messstellen für eine repräsentative Überwachung des mengenmäßigen Grundwasserzustands nach Maßgabe der Anlage 3 und des chemischen Grundwasserzustands nach Maßgabe ...
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GrwV 2010 § 14 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen (Law)
...2010 durchgeführten wirtschaftlichen Analysen der Wassernutzungen nach Artikel 5 Absatz 1 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 200...
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GefStoffV 2010 § 12 (weggefallen) (Law)
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GefStoffV 2010 § 15 Zusammenarbeit verschiedener Firmen (Law)
(1) Sollen in einem Betrieb Fremdfirmen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, hat der Arbeitgeber als Auftraggeber sicherzustellen, dass nur solche Fremdfirmen herangezogen werden, die über die Fachk...
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GefStoffV 2010 § 18 Unterrichtung der Behörde (Law)
(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen 1. jeden Unfall und jede Betriebsstörung, die bei Tätigk...
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GefStoffV 2010 § 20 Ausschuss für Gefahrstoffe (Law)
(1) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) gebildet, in dem geeignete Personen vonseiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Landesbehörden, der ...
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GefStoffV 2010 § 25 Übergangsvorschrift (Law)
§ 10 Absatz 5 findet hinsichtlich der fruchtschädigenden Wirkungen von reproduktionstoxischen Stoffen oder Gemischen ab dem 1. Januar 2019 Anwendung.
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KaffeeStV 2010 § 1 Begriffsbestimmungen (Law)
Im Sinn dieser Verordnung ist 1. Systemrichtlinie: Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Ve...
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KaffeeStV 2010 § 7 Änderung von Verhältnissen (Law)
(1) Der Steuerlagerinhaber hat dem zuständigen Hauptzollamt die Änderung der in § 4 Absatz 1 und 3 dargestellten Verhältnisse vorher schriftlich anzuzeigen. Änderungen der räumlichen Ausdehnung des od...
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KaffeeStV 2010 § 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung (Law)
(1) Ein Begünstigter, der Kaffee unter Steueraussetzung von einem Steuerlager im Steuergebiet oder von einem registrierten Versender vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet empfangen will, hat vor Beginn ...
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KaffeeStV 2010 § 38 Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines (Law)
(1) Für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten können durch Datenfernübertragung übermittelt werden (elektronische Datenübermittlung), sobald die organisatorischen und technischen Voraussetzung...
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KaffeeStV 2010 § 39 Schnittstellen (Law)
Bei der elektronischen Datenübermittlung sind die hierfür vom Bundesministerium der Finanzen bestimmten Schnittstellen ordnungsgemäß zu bedienen. Die für die Übermittlung benötigten Schnittstellen wer...
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TKonfAusbV 2010 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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TKonfAusbV 2010 Anlage (zu § 3 Absatz 1) (Law)
...2010, 596 - 600) Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...