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MitbestGWO 2 2002 § 7 Geschäftsführung der Wahlvorstände (Law)
(1) Jeder Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und mindestens eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. (2) Der Wahlvorstand kann sich eine sch...
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MitbestGWO 2 2002 § 29 Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder (Law)
(1) In jedem Wahlvorschlag kann für jede Bewerberin oder für jeden Bewerber jeweils ein Ersatzmitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagen werden. Für eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der ein...
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MitbestGWO 2 2002 § 46 Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands (Law)
Nachdem die Stimmen ausgezählt sind, stellt der Betriebswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fest: 1. ...
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MitbestGWO 2 2002 § 53 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Unternehmenswahlvorstand und jeder Betriebswahlvorstand übergeben die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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MitbestGWO 2 2002 § 77 Mitteilung an die Delegierten (Law)
...zbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl hergestellt wird; 11. Ort, Tag und Zeit der Delegiertenversammlung und der öffen...
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MitbestGWO 2 2002 § 86 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (Law)
...zbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl zu besetzen sind.
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MitbestGWO 2 2002 § 90 Prüfung des Antrags auf Abberufung (Law)
(1) Der Unternehmenswahlvorstand prüft unverzüglich nach Übersendung der Listen der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Gültigkeit des Antrags auf Abberufung. (2) Ist ...
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MitbestGWO 2 2002 § 95 Delegiertenversammlung, Mitteilung des Unternehmenswahlvorstands an die Delegierten (Law)
(1) Die Delegierten stimmen über den Antrag auf Abberufung in einer Versammlung (Delegiertenversammlung) ab. Die Delegiertenversammlung soll innerhalb von sechs Wochen nach der Feststellung, dass ein ...
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MitbestGWO 2 2002 § 98 Einleitung der Wahl (Law)
(1) Die in § 2 Abs. 1 Satz 1 bezeichnete Frist wird auf 46 Wochen verlängert. (2) In der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung ist gesondert die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anzu...
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MitbestGWO 2 2002 § 113 Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs stimmen in Briefwahl ab. § 103 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Die §§ 19, 20 und 96 sind auf die Arbeitnehmer des Seebetriebs mi...
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MitbestGWO 2 2002 § 11 Übersendung der Wählerliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand übersendet dem Unternehmenswahlvorstand unverzüglich nach Ablauf der in § 10 Abs. 1 bestimmten Frist eine Kopie der Wählerliste und teilt ihm die Zahlen der in der Regel i...
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MitbestGWO 2 2002 § 24 Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses (Law)
Der Unternehmenswahlvorstand übermittelt das Abstimmungsergebnis den Betriebswahlvorständen. Jeder Betriebswahlvorstand macht das Abstimmungsergebnis für die Dauer von zwei Wochen in gleicher Weise wi...
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MitbestGWO 2 2002 § 34 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(1) Der Unternehmenswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags. (2) Der Unternehmenswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag...
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MitbestGWO 2 2002 § 37 Bekanntmachung der Wahlvorschläge (Law)
(1) Sind für einen Wahlgang, in dem mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind, mehrere Wahlvorschläge eingereicht, so ermittelt der Unternehmenswahlvorstand durch das Los nach Ab...
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MitbestGWO 2 2002 § 50 Verfahren bei der Stimmabgabe (Law)
(1) Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin oder der Wähler 1. die Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeich...
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MitbestGWO 2 2002 § 52 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (Law)
...zbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl zu besetzen sind.
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MitbestGWO 2 2002 § 56 Errechnung der Zahl der Delegierten (Law)
(1) Steht fest, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen sind, so errechnet der Unternehmenswahlvorstand anhand der ihm von den Betriebswahlvorständen zugesandten W...
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MitbestGWO 2 2002 § 59 Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten (Law)
(1) Unverzüglich nach Eingang der in § 58 bezeichneten Mitteilung erlässt der Betriebswahlvorstand ein Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten. Es muss folgende Angaben enthalten: ...
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MitbestGWO 2 2002 § 61 Prüfung der Wahlvorschläge (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand bestätigt dem Vorschlagsvertreter schriftlich den Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags. (2) Der Betriebswahlvorstand bezeichnet den Wahlvorschlag, wenn e...
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MitbestGWO 2 2002 § 70 Verfahren bei der Stimmabgabe (Law)
(1) Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass die Wählerin oder der Wähler 1. die Stimmzettel unbeobachtet persönlich kennzeich...