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WDO 2002 § 129 Wiederaufnahmegründe (Law)
...5. bei dem Urteil ein Richter oder ehrenamtlicher Richter mitgewirkt hat, der sich in dieser Sache der strafbaren Verletzung einer Amtspflicht schuldig gemacht hat, ...
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WDO 2002 § 131 Antrag, Frist, Verfahren (Law)
...§ 112 gilt entsprechend. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Antragsberechtigte von dem Grund für die Wiederaufnahme Kenntnis erhalten hat. In dem Antrag ist das angefochtene Urteil zu bezeichne...
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WDO 2002 § 139 Kosten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen (Law)
...5) Die Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß für die Kosten des Verfahrens, die durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Fällen des § 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 12...
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WDO 2002 § 144 Besondere Entlassung eines Soldaten (Law)
...§ 88 des Soldatengesetzes finden die Vorschriften über das gerichtliche Disziplinarverfahren entsprechende Anwendung. Das Urteil stellt fest, dass der Soldat aufgrund seines Verhaltens vor der Ernennu...
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WDO 2002 § 145 Bindung der Gerichte an Disziplinarentscheidungen (Law)
(1) Für die Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren, für die richterliche Nachprüfung der Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten sowie für die sonst in diesem Gesetz vorgesehenen richte...
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WDO 2002 § 146 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung (Law)
...§§ 24, 126 und des 1. Unterabschnittes des Dritten Abschnitts anzusehen sind.
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WDO 2002 § 1 Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich (Law)
(1) Dieses Gesetz regelt die Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen und die Ahndung von Dienstvergehen durch Disziplinarmaßnahmen. (2) Das Gesetz gilt für Soldaten. Es...
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WDO 2002 § 8 Tilgung (Law)
...5) Ist bei einer Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren die Vollstreckung noch nicht beendet, verlängert sich die Frist bis zum Ende der Vollstreckung. (6) Einfache Disziplinarmaßnahmen, ...
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WDO 2002 § 12 Zuständigkeit zum Erteilen von förmlichen Anerkennungen (Law)
(1) Es können erteilen 1. der Kompaniechef oder ein anderer Disziplinarvorgesetzter mit der Disziplinarbefugnis eines Kompaniech...
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WDO 2002 § 14 Rücknahme förmlicher Anerkennungen (Law)
(1) Eine förmliche Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen, unter denen sie erteilt wurde, nicht vorlagen. Die Rücknahme ist zu begründen. Vor der...
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WDO 2002 § 20 Durchsuchung und Beschlagnahme (Law)
...5) Im Übrigen gelten § 94 Abs. 1 und 2, § 95 Abs. 1, §§ 97, 109, 111n und 111o der Strafprozessordnung entsprechend.
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WDO 2002 § 26 Disziplinararrest (Law)
Der Disziplinararrest besteht in einfacher Freiheitsentziehung. Er dauert mindestens drei Tage und höchstens drei Wochen.
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WDO 2002 § 27 Disziplinarvorgesetzte (Law)
(1) Die Befugnis, Disziplinarmaßnahmen zu verhängen und die sonst den Disziplinarvorgesetzten obliegenden Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen (Disziplinarbefugnis), haben die Offiziere, denen sie ...
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WDO 2002 § 28 Stufen der Disziplinarbefugnis (Law)
(1) Die Disziplinarbefugnis ist nach der Dienststellung der Disziplinarvorgesetzten abgestuft. Es können verhängen 1. ...
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WDO 2002 § 29 Zuständigkeit des nächsten Disziplinarvorgesetzten (Law)
...§ 15 Absatz 2 des Soldatenbeteiligungsgesetzes. (2) Wechselt vor Erledigung eines Falles das Unterstellungsverhältnis, wird der neue Disziplinarvorgesetzte zuständig. Dies gilt insbesondere ...
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WDO 2002 § 34 Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen (Law)
...§ 40 Abs. 4, § 42 Nr. 4 und 5 sowie nach § 45 die nochmalige Prüfung solcher Feststellungen zu beschließen, deren Richtigkeit seine Mitglieder mit Stimmenmehrheit, bei Entscheidungen durch eine Truppe...
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WDO 2002 § 35 Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten (Law)
...§ 45 und der Beschwerde, nur unter den Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 aufheben. (3) Hält der Disziplinarvorgesetzte ein Dienstvergehen zwar für erwiesen, eine Disziplinarmaßnahme aber nicht...
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WDO 2002 § 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme (Law)
...5) Der Disziplinarvorgesetzte kann eine von ihm verhängte Disziplinarmaßnahme nicht mehr aufheben, ändern oder unvollstreckt lassen. Die §§ 39, 49 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 bleiben unberührt.
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WDO 2002 § 38 Richtlinien für das Bemessen der Disziplinarmaßnahme (Law)
(1) Bei Art und Maß der Disziplinarmaßnahme sind Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen, das Maß der Schuld, die Persönlichkeit, die bisherige Führung und die Beweggründe des ...
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WDO 2002 § 52 Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung (Law)
...§ 25 Abs. 1 Satz 2 und 3 angeordneten Verschärfungen zusätzlich zu befehlen. (2) Die Ausgangsbeschränkung ist vom Beginn des ersten Tages bis zum Ablauf des letzten Tages des befohlenen Zeit...