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BinSchStrO 2012 § 23.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 24.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 26.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 14.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 17.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 19.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
...und Büssau bei normalem Kanalwasserstand 4,40 m. 2. In oberster Hubstellung beträgt die Durchfahrtshöhe unter der Hubbrücke in Lübeck bei Mi...
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BinSchStrO 2012 § 20.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 21.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 22.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 3.28a Bezeichnung und Fahrregeln für Mehrzweckfahrzeuge der Bundeswehr (Law)
...undsätzlich wie ein Kleinfahrzeug. Es gelten die §§ 6.02 und 6.02a Nummer 1 und 4.
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BinSchStrO 2012 § 6.02 Gegenseitiges Verhalten von Kleinfahrzeugen und anderen Fahrzeugen (Law)
...09 Nummer 2, die §§ 6.13, 6.14, 6.16, 6.20 Nummer 1 Buchstabe b und c und § 6.23 Nummer 1 nicht gegenüber einem Kleinfahrzeug oder einem Verband im Sinne der Nummer 1 Satz 1 anzuwenden. ...
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BinSchStrO 2012 § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord (Law)
...und Leichtigkeit der Schifffahrt sowie der Ordnung und Sicherheit an Bord erteilt werden. 3. Mitglieder der Besatzung und sonstige Personen ...
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BinSchStrO 2012 § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen (Law)
...und dadurch die Schifffahrt oder den Verkehr an Land gefährdet oder behindert.
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BinSchStrO 2012 § 10.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 17.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 18.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 27.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 27.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen (Law)
(keine besonderen Vorschriften)
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BinSchStrO 2012 § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe (Law)
...und die Stärke der Striche müssen der Höhe entsprechen. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. ...
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BinSchStrO 2012 § 3.23 Bezeichnung der Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen (Law)
...und dieser oder diese nicht über Gebühr durch die Schifffahrt gefährdet ist, kann die zuständige Behörde für einzelne Schwimmkörper oder schwimmende Anlagen das Stillliegen ohne Beleuchtung zulassen. ...