-
SGB 10 § 93 Gesetzlicher Auftrag (Law)
Handelt ein Leistungsträger auf Grund gesetzlichen Auftrags für einen anderen, gelten § 89 Abs. 3 und 5 sowie § 91 Abs. 1 und 3 entsprechend.
-
SGB 11 § 93 Anzuwendende Vorschriften (Law)
Für den Schutz personenbezogener Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung in der Pflegeversicherung gelten der § 35 des Ersten Buches, die §§ 67 bis 85 des Zehnten Buches sowie die Vorschrifte...
-
TKG 2004 § 93 Informationspflichten (Law)
(1) Diensteanbieter haben ihre Teilnehmer bei Vertragsabschluss über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten so zu unterrichten, dass die Teilnehmer in allgemein...
-
SGB 5 § 93 Übersicht über ausgeschlossene Arzneimittel (Law)
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss soll in regelmäßigen Zeitabständen die nach § 34 Abs. 1 oder durch Rechtsverordnung auf Grund des § 34 Abs. 2 und 3 ganz oder für bestimmte Indikationsgebiete von de...
-
UmwStG 1995 § 17 (Law)
(weggefallen)
-
WeinV 1995 § 9 (Law)
(weggefallen)
-
WeinV 1995 Anlage 10 (zu § 22 Absatz 5 und § 23 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2009, 869) Der Untersuchungsbefund muss folgende Angaben enthalten: 1. ...
-
LwAusbV 1995 § 3 Berufsfeldbreite Grundbildung und Zielsetzung der Berufsausbildung (Law)
(1) Die Ausbildung im ersten Ausbildungsjahr vermittelt eine berufsfeldbreite Grundbildung, wenn die betriebliche Ausbildung nach dieser Verordnung und die Ausbildung in der Berufsschule nach den land...
-
LwAusbV 1995 Anlage II (zu § 5) (Law)
...1995, 177 u. 178) ...
-
UmwG 1995 § 8 Verschmelzungsbericht (Law)
(1) Die Vertretungsorgane jedes der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger haben einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder...
-
UmwG 1995 § 9 Prüfung der Verschmelzung (Law)
(1) Soweit in diesem Gesetz vorgeschrieben, ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Verschmelzungsprüfer) zu prüfen. (2) Befinden sic...
-
UmwG 1995 § 13 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag (Law)
(1) Der Verschmelzungsvertrag wird nur wirksam, wenn die Anteilsinhaber der beteiligten Rechtsträger ihm durch Beschluß (Verschmelzungsbeschluß) zustimmen. Der Beschluß kann nur in einer Versammlung d...
-
UmwG 1995 § 18 Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers (Law)
(1) Der übernehmende Rechtsträger darf die Firma eines der übertragenden Rechtsträger, dessen Handelsgeschäft er durch die Verschmelzung erwirbt, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis ...
-
UmwG 1995 § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung (Law)
(1) Die Verschmelzung darf in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers erst eingetragen werden, nachdem sie im Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger eingetragen worde...
-
UmwG 1995 § 31 Annahme des Angebots (Law)
Das Angebot nach § 29 kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers nach § 19 Abs. 3 ...
-
UmwG 1995 § 36 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Auf die Verschmelzung durch Neugründung sind die Vorschriften des Zweiten Abschnitts mit Ausnahme des § 16 Abs. 1 und des § 27 entsprechend anzuwenden. An die Stelle des übernehmenden Rechtsträger...
-
UmwG 1995 § 41 Verschmelzungsbericht (Law)
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Personenhandelsgesellschaft nicht erforderlich, wenn alle Gesellschafter dieser Gesellschaft zur Geschäftsführung berechtigt sind...
-
UmwG 1995 § 43 Beschluß der Gesellschafterversammlung (Law)
(1) Der Verschmelzungsbeschluß der Gesellschafterversammlung bedarf der Zustimmung aller anwesenden Gesellschafter; ihm müssen auch die nicht erschienenen Gesellschafter zustimmen. (2) Der G...
-
UmwG 1995 § 45a Möglichkeit der Verschmelzung (Law)
Eine Verschmelzung auf eine Partnerschaftsgesellschaft ist nur möglich, wenn im Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens alle Anteilsinhaber übertragender Rechtsträger natürliche Personen sind, die einen Freien...
-
UmwG 1995 § 45c Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner (Law)
Ein Verschmelzungsbericht ist für eine an der Verschmelzung beteiligte Partnerschaftsgesellschaft nur erforderlich, wenn ein Partner gemäß § 6 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes von der Ge...