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EinigVtr Anlage I Kap IV B I Anlage I Kapitel IV (Law)
...Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 603-4, veröffentlichten bereinigten Fassung nebst Verordnung zur Durchführung des § 10 des Zweiten Überleitungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil I...
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EinigVtr Anlage I Kap V B II Anlage I Kapitel V (Law)
...3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestanden haben. § 7 Abs. 2, §§ 10, 11, 12 Abs. 1 und § 131g Abs. 3 Satz 1 bis 4 sind entsprechend anzuwenden; § 14a ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß die G...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII B II Anlage I Kapitel VIII (Law)
...behälterverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1989 (BGBl. I S. 843) Nach § 39a wird folgender § 39b eingefügt: "§ 39b Übergang...
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EinigVtr Anlage I Kap VIII B III Anlage I Kapitel VIII (Law)
...ber Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1885), geändert durch § 70 des Gesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), ...
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AktGEG § 22 Unternehmensverträge (Law)
...bis 303, 307 bis 310, 316 des Aktiengesetzes mit Wirkung vom Inkrafttreten des Aktiengesetzes. Die in § 300 Nr. 1 des Aktiengesetzes bestimmte Frist für die Auffüllung der gesetzlichen Rücklage läuft ...
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AMWHV § 22 Herstellung (Law)
...beschreibungen (Herstellungsanweisung) und in Übereinstimmung mit der Guten Herstellungspraxis durchzuführen. (2) Bei der nach § 13 des Arzneimittelgesetzes erlaubnispflichtigen Wirkstoffher...
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AbgG § 22 Gesundheitsschäden (Law)
...beitskraft dauernd und so wesentlich beeinträchtigen, daß es sein Mandat und bei seinem Ausscheiden aus dem Bundestag die bei seiner Wahl zum Bundestag ausgeübte oder eine andere zumutbare Tätigkeit n...
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ErbbauV § 22 (Law)
...bung kann für die innerhalb ihres Geltungsbereichs belegenen Grundstücke 1. die Mündelsicherheit der Erbbaurechtshypotheken abweichend von de...
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BVerfGG § 22 (Law)
...Beamten vertreten lassen, soweit sie die Befähigung zum Richteramt besitzen oder auf Grund der vorgeschriebenen Staatsprüfungen die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erworben haben. Das Bundesv...
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BWahlG § 22 Vertrauensperson (Law)
...bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Kreiswahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. ...
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BNotO § 22 (Law)
...Behörde oder sonstigen Dienststelle eine tatsächliche Behauptung oder Aussage glaubhaft gemacht werden soll.
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FlRV § 22 (Law)
...Beendigung der Berechtigung zur Führung der Bundesflagge gelöscht.
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GrdstVG § 22 (Law)
...behörde eine Genehmigung versagt oder unter Auflagen oder Bedingungen erteilt, ein Zeugnis nach § 5 oder § 6 Abs. 3 oder eine Bescheinigung nach § 11 Abs. 2 verweigert, können die Beteiligten binnen z...
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GVGEG § 22 (Law)
...3 bis 30 nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuwenden. Hat der Empfänger auf Grund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekanntgegeben, bevo...
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GebrMG § 22 (Law)
...brauchsmuster, der Anspruch auf seine Eintragung und das durch die Eintragung begründete Recht gehen auf die Erben über. Sie können beschränkt oder unbeschränkt auf andere übertragen werden. ...
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HGrG § 22 Verpflichtungsermächtigungen (Law)
...blich abgewichen wird. (3) Das für die Finanzen zuständige Ministerium ist bei Maßnahmen nach Absatz 1 von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung über den Beginn und Verlauf...
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JGG § 22 Bewährungszeit (Law)
...bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf drei Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten. (2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über d...
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SchiedsG § 22 (Law)
...Bereich derselben Schiedsstelle, so kann der Antrag auch bei der Schiedsstelle, in dessen Bereich der Antragsteller oder die Antragstellerin wohnt, zu Protokoll gegeben werden. Das Protokoll ist der z...
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PostPersRG § 22 (weggefallen) (Law)
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RuStAG § 22 (Law)
...Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bezeichnete Stelle erklärt hat, daß gegen die Entlassung Bedenken nicht bestehen.