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GBVfg § 91 Behandlung von Verweisungen, Löschungen (Law)
Sonderregelungen in den §§ 54 bis 60 dieser Verordnung, in der Wohnungsgrundbuchverfügung und in der Gebäudegrundbuchverfügung gehen auch dann den allgemeinen Regelungen vor, wenn auf die §§ 1 bis 53 ...
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StBerG § 91 Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme (Law)
(1) Der Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten steht es nicht entgegen, daß der Vorstand der Steuerberaterkammer ihm bereits wegen dessel...
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StVollzG § 91 Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen (Law)
(1) Besondere Sicherungsmaßnahmen ordnet der Anstaltsleiter an. Bei Gefahr im Verzug können auch andere Bedienstete der Anstalt diese Maßnahmen vorläufig anordnen. Die Entscheidung des Anstaltsleiters...
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BRAO (XXXX) §§ 90 und 91 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Anlage II Kap IX Anlage II Kapitel IX (Law)
...IX Recht des öffentlichen Dienstes einschließlich des Rechts der Soldaten
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BinSchPRG (XXXX) §§ 79 bis 91 (weggefallen) (Law)
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 91 Abstimmung über die Art der Wahl (Law)
Die Arbeitnehmer der Seebetriebe nehmen an einer Abstimmung darüber, ob die Wahl durch Delegierte oder unmittelbar erfolgen soll, nicht teil und bleiben für die Errechnung der für die Antragstellung u...
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SGB 10 § 91 Erstattung von Aufwendungen (Law)
(1) Erbringt ein Beauftragter Sozialleistungen für einen Auftraggeber, ist dieser zur Erstattung verpflichtet. Sach- und Dienstleistungen sind in Geld zu erstatten. Eine Erstattungspflicht besteht nic...
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SGB 8 § 91 Anwendungsbereich (Law)
(1) Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen werden Kostenbeiträge erhoben: 1. der Unterkunft junger Me...
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SGB 9 § 91 Außerordentliche Kündigung (Law)
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten mit Ausnahme von § 86 auch bei außerordentlicher Kündigung, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nichts Abweichendes ergibt. (2) Die Zustimm...
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SVWO 1997 § 91 Aufbewahrung der Wahlunterlagen (Law)
Die Wahlunterlagen werden bis zum Ablauf der Amtsdauer der gewählten Organe aufbewahrt. Die Wahlausweise, Stimmzettel, Stimmzettelumschläge und Wahlbriefumschläge können jedoch bereits zwei Monate nac...
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BHO § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung (Law)
(1) Der Bundesrechnungshof ist vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelung berechtigt, bei Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zu prüfen, wenn sie 1. ...
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BWO 1985 § 91 Stadtstaatklausel (Law)
In den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg bestimmt der Senat, welche Stellen die Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz und in dieser Verordnung der Gemeindebehörde übertragen sind.
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LuftVZO § 91 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis ist spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Ausflugs bei der Erlaubnisbehörde zu stellen. Bei der Berechnung der Frist gilt der Sonnaben...
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MitbestGWO 1 2002 § 91 Ersatzmitglieder (Law)
Für die Abberufung von Ersatzmitgliedern (§ 23 Abs. 4 des Gesetzes) sind die Vorschriften der Kapitel 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Unternehmenswahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte gewählt worde...
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SG § 91 Personalvertretung der Beamten, Angestellten und Arbeiter (Law)
(1) Für die bei militärischen Dienststellen und Einrichtungen der Bundeswehr beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter gilt das Bundespersonalvertretungsgesetz. (2) § 64 Absatz 2 des ...
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OWiG 1968 § 91 Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung (Law)
Für die Vollstreckung der gerichtlichen Bußgeldentscheidung gelten § 451 Abs. 1 und 2, die §§ 459 und 459g Abs. 1 sowie Abs. 2 in Verbindung mit § 459 der Strafprozeßordnung, im Verfahren gegen Jugend...
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WDO 2002 § 91 Ergänzende Vorschriften (Law)
(1) Zur Ergänzung der Vorschriften dieses Gesetzes über das gerichtliche Disziplinarverfahren sind die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes, insbesondere über Sitzungspolizei, Gerichtssprache,...
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VVG 2008 § 91 Verzinsung der Entschädigung (Law)
Die vom Versicherer zu zahlende Entschädigung ist nach Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalles für das Jahr mit 4 Prozent zu verzinsen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund ...