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ALG § 92 Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen (Law)
(1) Für den Ehegatten gelten für die Ehezeit in der Zeit vom 1. Oktober 1957 bis 31. Dezember 1994, für die der andere Ehegatte Beiträge als Landwirt nach § 14 des Gesetzes über eine Alte...
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AMG 1976 § 92 Unabdingbarkeit (Law)
Die Ersatzpflicht nach diesem Abschnitt darf im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.
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BauWiAusbV 1999 § 92 Abschlußprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 3 und 17 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsa...
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EnWG 2005 § 92 (weggefallen) (Law)
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MontanMitbestGErgGWO 2005 § 92 Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen (Law)
(1) Die Bekanntmachung nach § 23 Abs. 1 muss in Seebetrieben auch folgende Angaben enthalten: 1. dass die Einsichtnahme in die W...
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VVG 2008 § 92 Kündigung nach Versicherungsfall (Law)
(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen. (2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verh...
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SGB 9 § 92 Erweiterter Beendigungsschutz (Law)
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen bedarf auch dann der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes, wenn sie im Falle des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminde...
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SGB 5 § 92 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (Law)
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewährung für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftli...
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BBG 2009 § 92 Familienbedingte Teilzeit, familienbedingte Beurlaubung (Law)
(1) Beamtinnen und Beamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub ohne Besoldung bewilligt, wenn 1. ...
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BBiG 2005 § 92 Hauptausschuss (Law)
(1) Der Hauptausschuss hat neben den ihm durch sonstige Vorschriften dieses Gesetzes zugewiesenen Aufgaben folgende weitere Aufgaben: 1. ...
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AKG § 92 Verwaltung der nach dem Anleihestockgesetz und der Dividendenabgabeverordnung gebildeten Sondervermögen (Law)
(1) Die treuhänderische Verwaltung eines von einer Kapitalgesellschaft nach dem Gesetz über die Gewinnverteilung bei Kapitalgesellschaften (Anleihestockgesetz) vom 4. Dezember 1934 (Reichsgesetzbl. I ...
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AO 1977 § 92 Beweismittel (Law)
Die Finanzbehörde bedient sich der Beweismittel, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Sie kann insbesondere ...
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MitbestGWO 2 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
(1) Der Unternehmenswahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten...
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PatAnwO § 92 Rechtsstellung der Patentanwälte als Beisitzer (Law)
(1) Die Patentanwälte sind ehrenamtliche Richter. Sie haben in der Sitzung, zu der sie als Beisitzer herangezogen werden, die Stellung eines Berufsrichters. (2) § 88 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2...
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StPO § 92 Gutachten bei Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung (Law)
(1) Liegt der Verdacht einer Geld- oder Wertzeichenfälschung vor, so sind das Geld oder die Wertzeichen erforderlichenfalls der Behörde vorzulegen, von der echtes Geld oder echte Wertzeichen dieser Ar...
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WDO 2002 § 92 Vorermittlungen (Law)
(1) Zur Vorbereitung ihrer Entschließung über die Einleitung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens kann die Einleitungsbehörde den Wehrdisziplinaranwalt um die Vornahme von Vorermittlungen ersuche...
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AufenthG 2004 § 92 Amt der Beauftragten (Law)
(1) Die Bundesregierung bestellt eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration. (2) Das Amt der Beauftragten wird bei einer obersten Bundesbehörde einge...
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MitbestGWO 3 2002 § 92 Abberufungsausschreiben, Wählerliste (Law)
(1) Der Hauptwahlvorstand erlässt unverzüglich ein Abberufungsausschreiben. Die Abstimmung soll innerhalb von vier Wochen seit dem für die Bekanntmachung des Abberufungsausschreibens bestimmten Zeitpu...
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LuftVZO § 92 Erlaubnisfreier Ausflug und erlaubnisfreie Verbringung (Law)
(1) Der Erlaubnis nach § 2 Abs. 6 des Luftverkehrsgesetzes bedarf es nicht bei der Verwendung von Luftfahrzeugen für Flüge, die nicht der Genehmigungspflicht des § 20 des Luftverkehrsgesetzes unterlie...
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SGB 10 § 92 Kündigung des Auftrags (Law)
Der Auftraggeber oder der Beauftragte kann den Auftrag kündigen. Die Kündigung darf nur zu einem Zeitpunkt erfolgen, der es ermöglicht, dass der Auftraggeber für die Erledigung der Aufgabe auf andere ...