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IndElekAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
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NABEG § 2 Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung (Law)
...§ 12e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als solche gekennzeichnet sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Lei...
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NatPMSchweizV § 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (Law)
...2824, 2823, 2816, 2822, 2821 (von W nach E) des Forstreviers 2.08 Altfriedland der Oberförsterei 02 Seelow); der Fahrweg am Westufer des Klostersees bei Altfriedland in Richtung N bis ...
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NatSGSpreewV § 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (Law)
...21. Straße einschließend in südliche Richtung über Striesow einschließlich des Dorfangers in Briesen, 22. ...
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LogAPrO § 2 Staatliche Prüfung (Law)
(1) Die staatliche Prüfung umfaßt einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. (2) Der Prüfling legt die Prüfung vor dem Prüfungsausschuß bei der Schule ab, an der er di...
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TKrMeldpflV 1983 § 2 (Law)
...§ 1 dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms „Tierseuchennachrichten“ weiter. Die Weitergabe erfolgt spätes...
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UKlaG § 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (Law)
...§ 2 Absatz 2 sowie die §§ 36 und 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254) und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlam...
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UmstBauSparkV § 2 Rückbezüglichkeit später eintretender Umstände (Law)
Waren die für die Bewertung von Aktiven oder Passiven maßgebenden Verhältnisse am 21. Juni 1948 nicht oder nicht zuverlässig übersehbar, haben sie sich aber später geklärt, so ist dies auch dann zu be...
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SoftwareentwAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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StBerG § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung (Law)
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entge...
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StBGebV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung (Law)
Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen. ...
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StGB § 2 Zeitliche Geltung (Law)
...2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei Beendigung der Tat gilt. (3) Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der E...
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TextilPrAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
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ThermMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Thermometermacher/Thermometermacherin wird staatlich anerkannt.
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SegelmAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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SaatArtVerzV 1985 § 2 (Law)
...2 der Anlage genannten Gemüsearten oder deren Hybriden, soweit sie mit Material von Pflanzen der in Nummer 2 der Anlage genannten Gemüsearten oder deren Hybriden veredelt werden oder veredelt werden s...
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SCEAG § 2 Kontrolle der Gründung (Law)
...§§ 32 bis 35 des Aktiengesetzes entsprechend. Ist nach § 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes eine Prüfung durch Gründungsprüfer erforderlich, ist diese abweichend von § 33 Abs. 3 und 4 des Aktiengesetzes dur...
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RAG 20 § 2 (Law)
...§ 385 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung zu leistenden Beiträgen; § 393a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 gelt...
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SchwbWO § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes (Law)
...2) Die Beschlüsse des Wahlvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit seiner Mitglieder gefaßt. Über jede Sitzung des Wahlvorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut...
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SeefiV § 2 Beschränkungen der Fischerei (Law)
...2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/...