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IndElekAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
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NABEG § 2 Anwendungsbereich, Verordnungsermächtigung (Law)
...2e Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes als solche gekennzeichnet sind. (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Leitun...
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NatPMSchweizV § 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (Law)
...straße F 167 (3,65 km); (nördliche Grenzen der Abteilungen 2824, 2823, 2816, 2822, 2821 (von W nach E) des Forstreviers 2.08 Altfriedland der Oberförsterei 02 Seelow); ...
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NatSGSpreewV § 2 Flächenbeschreibung und Abgrenzung (Law)
...20. ab Straßenkreuzung in Schmogrow Straße einschließend in östliche Richtung bis Straßenkreuzung in Fehrow, 21. ...
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LogAPrO § 2 Staatliche Prüfung (Law)
...2) Der Prüfling legt die Prüfung vor dem Prüfungsausschuß bei der Schule ab, an der er die Ausbildung abgeschlossen hat. Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der Prüfung ...
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TKrMeldpflV 1983 § 2 (Law)
Die zuständige Behörde gibt jede Meldung nach § 1 dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms „Tierseuchennach...
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UKlaG § 2 Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (Law)
...21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 1) und ...
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UmstBauSparkV § 2 Rückbezüglichkeit später eintretender Umstände (Law)
Waren die für die Bewertung von Aktiven oder Passiven maßgebenden Verhältnisse am 21. Juni 1948 nicht oder nicht zuverlässig übersehbar, haben sie sich aber später geklärt, so ist dies auch dann zu be...
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SoftwareentwAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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StBerG § 2 Geschäftsmäßige Hilfeleistung (Law)
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind. Dies gilt ohne Unterschied für hauptberufliche, nebenberufliche, entge...
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StBGebV § 2 Sinngemäße Anwendung der Verordnung (Law)
Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen. ...
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StGB § 2 Zeitliche Geltung (Law)
...Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt. (2) Wird die Strafdrohung während der Begehung der Tat geändert, so ist das Gesetz anzuwenden, das bei ...
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TextilPrAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
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ThermMAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Thermometermacher/Thermometermacherin wird staatlich anerkannt.
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SegelmAusbV § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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SaatArtVerzV 1985 § 2 (Law)
...2 der Anlage genannten Gemüsearten oder deren Hybriden, soweit sie mit Material von Pflanzen der in Nummer 2 der Anlage genannten Gemüsearten oder deren Hybriden veredelt werden oder veredelt werden s...
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SCEAG § 2 Kontrolle der Gründung (Law)
...2 bis 35 des Aktiengesetzes entsprechend. Ist nach § 33 Abs. 2 des Aktiengesetzes eine Prüfung durch Gründungsprüfer erforderlich, ist diese abweichend von § 33 Abs. 3 und 4 des Aktiengesetzes durch d...
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RAG 20 § 2 (Law)
...2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung zu leistenden Beiträgen; § 393a Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassu...
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SchwbWO § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes (Law)
...2) Die Beschlüsse des Wahlvorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit seiner Mitglieder gefaßt. Über jede Sitzung des Wahlvorstandes ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut...
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SeefiV § 2 Beschränkungen der Fischerei (Law)
...2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/...