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ServicefahrerAusbV § 10 Inkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
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PKDBSa § 10 Versicherungsarten (Law)
(1) Die am 31. Dezember 1999 vorhandenen Mitglieder der Abteilung A bleiben in der Abteilung A, die als geschlossener Bestand weitergeführt wird. (2) Ab 1. Januar 2000 finden Neuaufnahmen nu...
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ProdGewStatG § 10 Übermittlungsregelung (Law)
(1) An die obersten Bundes- und Landesbehörden dürfen für die Verwendung gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften und für Zwecke der Planung, jedoch nicht für die Regelung von Einzelfällen, vom Sta...
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NatSGmElbeV § 10 Entschädigung (Law)
Werden Eigentümern oder anderen Nutzungsberechtigten durch Maßnahmen auf Grund dieser Verordnung Beschränkungen ihrer Nutzungsrechte oder Pflichten in einem Ausmaß auferlegt, das über die Sozialbindun...
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SchRegO § 10 (Law)
(1) Zur Anmeldung eines Seeschiffs ist der Eigentümer verpflichtet, wenn das Schiff nach § 1 des Flaggenrechtsgesetzes die Bundesflagge zu führen hat. Dies gilt nicht für Seeschiffe, deren Rumpflänge,...
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TourKfmAusbV § 10 Abschlussprüfung (Law)
...6) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 genannten Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindeste...
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TPG § 10 Transplantationszentren (Law)
...6. die durchgeführten Lebendorganspenden aufzuzeichnen, 7. vor und nach einer Organübertragung Maßnahmen für ...
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WiPrPrüfV § 10 Aufsichtsarbeiten (Law)
Die Aufsicht bei den Aufsichtsarbeiten führen von der Prüfungsstelle bestimmte Personen. Über die Anfertigung der Aufsichtsarbeiten haben sie eine Niederschrift zu fertigen, in der die teilnehmenden P...
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VSchDG § 10 Vollstreckung (Law)
Die zuständige Behörde kann ihre Anordnungen nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchsetzen. Die Höhe des Zwangsgeldes für Entscheidungen nach § 5 Abs. 1 Sa...
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UVSV § 10 Übergangsvorschrift (Law)
(1) UV-Bestrahlungsgeräte, die vor dem 1. Januar 2012 bereits betrieben werden und die Anforderungen nach § 3 Absatz 1 und 2 nicht erfüllen, dürfen ab dem 1. August 2012 zu kosmetischen Zwecken oder f...
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SpielV § 10 (Law)
Der Veranstalter eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf Kindern und Jugendlichen, ausgenommen verheirateten Jugendlichen, den Zutritt zu den Räumen, in denen das Spiel veranst...
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SprAuG § 10 Ersatzmitglieder (Law)
...6 Abs. 3 gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, daß das gewählte Ersatzmitglied nachrückt oder die Stellvertretung übernimmt.
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SVHV § 10 Sperrvermerk (Law)
...66 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch bedarf. Soweit im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein Verwaltungsrat besteht, tritt dieser an die Stelle der Vertreterversammlung.
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StrabBlPV § 10 Prüfungstermine (Law)
(1) Prüfungen sollen jährlich einmal durchgeführt werden. Weitere Prüfungen können vom Prüfungsausschuß nach Bedarf angesetzt werden. (2) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses setzt im Ein...
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StBGebV § 10 Wertgebühren (Law)
(1) Die Wertgebühren bestimmen sich nach den der Verordnung als Anlage beigefügten Tabellen A bis E. Sie werden nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat. Maßgebend ist...
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TFG § 10 Aufwandsentschädigung (Law)
(1) Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll. ...
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ZHG § 10 (Law)
(1) Anwärter des Dentistenberufs, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die ordnungsmäßige Ausbildung begonnen haben, erhalten die Approbation als Zahnarzt, wenn sie die Voraussetzungen für den Besuch...
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ZIV § 10 Übergangszeitraum (Law)
Deutschland übermittelt Belgien, Luxemburg und Österreich durch das Bundeszentralamt für Steuern Daten nach Abschnitt 2 dieser Verordnung, auch wenn diese Staaten während des in Artikel 10 der Richtli...
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BauwAbdAusbV § 10 Abschlußprüfung (Law)
...60 Minuten, 3. im ...
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BBankG § 10 Filialen (Law)
Die Deutsche Bundesbank darf Filialen unterhalten, die der zuständigen Hauptverwaltung unterstehen.