-
AufenthG 2004 § 72 Beteiligungserfordernisse (Law)
(1) Eine Betretenserlaubnis (§ 11 Absatz 8) darf nur mit Zustimmung der für den vorgesehenen Aufenthaltsort zuständigen Ausländerbehörde erteilt werden. Die Behörde, die den Ausländer ausgewiesen, abg...
-
GeschmMG 2004 § 72 Anzuwendendes Recht (Law)
(1) Auf eingetragene Designs, die vor dem 1. Juli 1988 nach dem Geschmacksmustergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 442- 1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geä...
-
StRSaarEG § 72 Anwendung von Vorschriften des Ersten Abschnitts (Law)
Die Vorschriften des Ersten Abschnitts sind für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen entsprechend anzuwenden.
-
SGB 7 § 72 Beginn von Renten (Law)
(1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem 1. der Anspruch auf Verletztengeld endet,...
-
SGB 11 § 72 Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag (Law)
...ivaten Trägern abgeschlossen werden. Bei ambulanten Pflegediensten ist in den Versorgungsverträgen der Einzugsbereich festzulegen, in dem die Leistungen zu erbringen sind. (4) Mit...
-
TKG 2004 § 72 Gebotene Änderung (Law)
(1) Ergibt sich nach Errichtung einer Telekommunikationslinie, dass sie den Widmungszweck eines Verkehrsweges nicht nur vorübergehend beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderli...
-
WHG 2009 § 72 Hochwasser (Law)
Hochwasser ist eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser...
-
VVG 2008 § 72 Beschränkung der Vertretungsmacht (Law)
Eine Beschränkung der dem Versicherungsvertreter nach den §§ 69 und 71 zustehenden Vertretungsmacht durch Allgemeine Versicherungsbedingungen ist gegenüber dem Versicherungsnehmer und Dritten unwirksa...
-
EinigVtr Anlage II Kap III A IV Anlage II Kapitel III (Law)
In dem Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz bisher nicht galt, gelten folgende Besonderheiten: 1. F...
-
EinigVtr Anlage I Kap III A IV Anlage I Kapitel III (Law)
Abweichend von den Regelungen der Abschnitte I und III wird der im bisherigen Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestehende Gerichtsaufbau der ordentlich...
-
HGB (XXXX) §§ 66 bis 72 (weggefallen) (Law)
-
BesÜV2Bek 1993-06-02 Anlage IV D (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1993, 808 - 810) ...
-
AMG 1976 § 72 Einfuhrerlaubnis (Law)
(1) Wer 1. Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 oder Absatz 2 Nummer 1, 2. ...
-
AuslWBG § 72 Entscheidungsbefugnis des Vorsitzenden der Kammer für Wertpapierbereinigung (Law)
(1) Der Vorsitzende der Kammer für Wertpapierbereinigung kann ohne Zuziehung von Beisitzern 1. Entscheidungen und andere Anordnu...
-
EnergieStV § 72 Antrag auf Erlaubnis als Kohleverwender (Law)
(1) Wer Kohle steuerfrei verwenden will, hat die Erlaubnis nach § 37 Absatz 1 des Gesetzes, soweit sie nicht allgemein erteilt ist (§ 74), schriftlich beim Hauptzollamt zu beantragen. ...
-
BNatSchG 2009 § 72 Einziehung (Law)
Ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 bis 6 oder eine Straftat nach § 71 oder § 71a begangen worden, so können 1. Gegen...
-
MitbestGWO 1 2002 § 72 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegen für diesen Wahlgang mehrere gültige Wahlvorschläge vor, so kann der Delegierte seine Stimme nur für ein...
-
OWiG 1968 § 72 Entscheidung durch Beschluß (Law)
(1) Hält das Gericht eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich, so kann es durch Beschluß entscheiden, wenn der Betroffene und die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren nicht widersprechen. Das Geric...
-
WDO 2002 § 72 Präsidialverfassung (Law)
(1) Bei jedem Truppendienstgericht wird ein Präsidium gebildet. (2) Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten als Vorsitzenden und aus vier gewählten Richtern. (3) Der Präsident üb...
-
VwVfG § 72 Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren (Law)
(1) Ist ein Planfeststellungsverfahren durch Rechtsvorschrift angeordnet, so gelten hierfür die §§ 73 bis 78 und, soweit sich aus ihnen nichts Abweichendes ergibt, die übrigen Vorschriften dieses Gese...