-
SGB 3 § 42 Grundsatz der Unentgeltlichkeit (Law)
...Vereinbarungen oder Vermittlungsabsprachen der Bundesagentur mit ausländischen Arbeitsverwaltungen in Anspruch nimmt, eine Gebühr (Vermittlungsgebühr) erheben. Die Vorschriften des Verwaltungskostenge...
-
SGB 3 § 45 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Law)
...Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung nach Absatz 1 bescheinigen und Maßnahmeziel und -inhalt festlegen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschei...
-
SGB 3 § 46 Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen (Law)
...von drei Monaten erstattet werden, wenn dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen ist. ...
-
PassV 2007 Anlage 3 (Law)
...Vorläufiger Reisepass Vorsatz und Passbuchinnenseite 1 ...
-
VersFinKfAusbV Anlage 3 (zu § 5) (Law)
...Vertrieb von Produkten der betrieblichen Altersvorsorge, 6. Vertrieb von Versicherungsprodukten für Gewerbekunden, ...
-
SGB 3 § 48 Berufsorientierungsmaßnahmen (Law)
...von Maßnahmen beteiligen, die von Dritten eingerichtet werden. (2) Die besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und von schwerbehinderten Sch...
-
SGB 3 § 64 Sonstige Aufwendungen (Law)
...versicherung bei einem Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall ein Schutz nicht gewährleistet ist, bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen zugr...
-
SGB 3 § 72 Anordnungsermächtigung (Law)
...Voraussetzungen, Umfang und Verfahren der Förderung zu bestimmen.
-
SGB 3 § 80a Förderung von Jugendwohnheimen (Law)
Träger von Jugendwohnheimen können durch Darlehen und Zuschüsse gefördert werden, wenn dies zum Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt und zur Förderung der Berufsausbildung erforderlich ist und die Träge...
-
SGB 3 § 81 Grundsatz (Law)
...von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Die Agentur für Arbeit kann auf die Ausstellung ein...
-
SGB 3 § 82 Förderung besonderer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Law)
...von nicht mehr als zehn Stunden mit 0,25, von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,50 und von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen.
-
SGB 3 § 85 Fahrkosten (Law)
Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.
-
SGB 3 § 93 Gründungszuschuss (Law)
...verbände und Kreditinstitute. (3) Der Gründungszuschuss wird nicht geleistet, solange Ruhenstatbestände nach den §§ 156 bis 159 vorliegen oder vorgelegen hätten. (4) Die...
-
SGB 3 § 101 Saison-Kurzarbeitergeld (Law)
...verursacht, wenn er durch Beachtung der besonderen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an witterungsabhängige Arbeitsplätze vermieden werden kann. (7) Die weiteren Vorschriften...
-
SGB 3 § 106 Nettoentgeltdifferenz (Law)
...von kollektivrechtlichen Beschäftigungssicherungsvereinbarungen durchgeführte vorübergehende Änderungen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit außer Betracht; die Sätze 1 und 2 sind insoweit nicht a...
-
SGB 3 § 107 Anwendung anderer Vorschriften (Law)
(1) § 159 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 über das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen Sperrzeiten bei Meldeversäumnis gilt für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld entsprechend. (2) § 156 ...
-
SGB 3 § 109 Verordnungsermächtigung (Law)
...vertragsparteien vorher angehört werden. (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, auf Grundlage von Vereinbarungen der Tarifvertragsparteien durch Rechtsverordnung,...
-
SGB 3 § 113 Leistungen zur Teilhabe (Law)
(1) Für behinderte Menschen können erbracht werden 1. allgemeine Leistungen sowie 2. ...
-
SGB 3 § 119 Übergangsgeld (Law)
...Voraussetzung der Vorbeschäftigungszeit für das Übergangsgeld erfüllt ist und 2. sie an einer Maßnahme der Berufsausbildung, der Berufsvorbe...
-
SGB 3 § 128 Sonderfälle der Unterbringung und Verpflegung (Law)
...voller Verpflegung, so wird ein Betrag in Höhe von 269 Euro monatlich zuzüglich der nachgewiesenen behinderungsbedingten Mehraufwendungen erbracht.