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SchaumwZwStV 2010 § 7 Änderung von Verhältnissen (Law)
(1) Der Steuerlagerinhaber hat dem zuständigen Hauptzollamt die Änderung der in § 4 dargestellten Verhältnisse vorher schriftlich anzuzeigen. Änderungen der räumlichen Ausdehnung des oder der Steuerla...
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SchaumwZwStV 2010 § 9 Belegheft, Buchführung (Law)
(1) Der Steuerlagerinhaber hat ein Belegheft zu führen. Das zuständige Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. (2) Der Steuerlagerinhaber hat über die Zu- und Abgänge für das Steuerlager...
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SchaumwZwStV 2010 § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager (Law)
(1) Der Steuerlagerinhaber hat einmal jährlich im Steuerlager eine Bestandsaufnahme durchzuführen und beim zuständigen Hauptzollamt innerhalb eines Monats nach ihrem Abschluss den Soll- und Istbestand...
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SchaumwZwStV 2010 § 19 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments (Law)
(1) Der Versender kann das elektronische Verwaltungsdokument annullieren, solange die Beförderung des Schaumweins noch nicht begonnen hat. (2) Um das elektronische Verwaltungsdokument zu ann...
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SchaumwZwStV 2010 § 29 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung (Law)
...bis zu 0,5 Prozent als auf Grund der Beschaffenheit des Schaumweins als unwiederbringlich verloren gegangen ansehen, sofern es sich nicht um Schaumwein in Fertigpackungen handelt. (2) Geht d...
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SchaumwZwStV 2010 § 36 Versandhandel, Beauftragter (Law)
(1) Der Versandhändler hat die Anzeige nach § 21 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben. (2) Der Beauftragte des Versandhändlers hat den Antrag auf Erl...
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SchaumwZwStV 2010 § 38b Belegheft, Buchführung (Law)
(1) Der Verwender hat ein Belegheft zu führen. Das zuständige Hauptzollamt kann dazu Anordnungen treffen. (2) Der Verwender hat ein Verwendungsbuch nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu ...
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SchaumwZwStV 2010 § 38d Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung (Law)
(1) Das zuständige Hauptzollamt kann dem Verwender auf Antrag gestatten, in Ausnahmefällen Schaumwein im Rahmen seiner Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung an Steuerlager oder an andere Verwender abz...
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SchaumwZwStV 2010 § 39 Steuerentlastung im Steuergebiet (Law)
(1) Der Steuerlagerinhaber darf von ihm selbst versteuerten Schaumwein (Rückwaren) in sein Steuerlager aufnehmen. Für die Erfassung in der Lagerbuchführung gilt § 9 Absatz 3. Der Steuerlagerinhaber be...
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SchaumwZwStV 2010 § 42a Elektronische Datenübermittlung im Besteuerungsverfahren, Allgemeines (Law)
(1) Für das Besteuerungsverfahren erforderliche Daten können durch Datenfernübertragung übermittelt werden (elektronische Datenübermittlung), sobald die organisatorischen und technischen Voraussetzung...
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SchaumwZwStV 2010 § 42d Prüfung der Programme (Law)
(1) Programme, die für die Verarbeitung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten bestimmt sind, sind vom Hersteller vor der ersten Nutzung und nach jeder Änderung daraufhin zu prüfen, ob...
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SchaumwZwStV 2010 § 45 Herstellung von Zwischenerzeugnissen außerhalb eines Steuerlagers (Law)
(1) Wer Zwischenerzeugnisse ohne Erlaubnis zum Betrieb eines Steuerlagers zu gewerblichen Zwecken herstellt oder herstellen will, hat dies vor dem geplanten Betriebsbeginn beim zuständige...
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SchaumwZwStV 2010 § 49 Registrierter Versender (Law)
(1) Wer als registrierter Versender (§ 32 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 7 Absatz 2 des Gesetzes) Wein vom Ort der Einfuhr unter Steueraussetzung in andere oder über andere Mitgliedstaaten befö...
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SchaumwZwStV 2010 § 53 Ordnungswidrigkeiten (Law)
...bis 11 und des Absatzes 2 Nummer 1 und 2 gelten auch für Zwischenerzeugnisse im Sinn des § 43.
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SchaumwZwStV 2010 § 54 Übergangsregelungen (Law)
...bis zum 31. März 2010 geltenden Fassung weiter anzuwenden, es sei denn, die Beförderungen sind mit einem elektronischen Verwaltungsdokument begonnen worden. Für die Ausfuhrförmlichkeiten ist in den Fä...
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PapTechAusbV 2010 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes (Law)
Der Ausbildungsberuf Papiertechnologe/Papiertechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
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PapTechAusbV 2010 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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PapTechAusbV 2010 § 3 Struktur der Berufsausbildung (Law)
Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A und C, ...
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PapTechAusbV 2010 § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung (Law)
(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er ...
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PapTechAusbV 2010 § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1454, 2261; 2006...