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WDO 2002 § 46 Dienstaufsicht (Law)
...§ 18 Abs. 1), 4. der Disziplinarvorgesetzte seine Disziplinarbefugnis überschritten hat (§ 28), 5. ...
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WDO 2002 § 49 Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung (Law)
(1) Beim Verhängen einer einfachen Disziplinarmaßnahme kann die Vollstreckung fünf Monate ausgesetzt werden, um dem Soldaten Gelegenheit zu geben, sich zu bewähren. Aussetzung der Vollstreckung zur Be...
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WDO 2002 § 53 Vollstreckung und Vollzug von Disziplinararrest (Law)
(1) Die Vollstreckung des Disziplinararrests beginnt mit der Freiheitsentziehung. (2) Der Soldat soll während des Vollzugs in seiner Ausbildung gefördert werden. In der Regel soll er am Dien...
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WDO 2002 § 55 Behelfsvollzug bei Disziplinararrest (Law)
(1) Bei Disziplinararrest ist der Behelfsvollzug zulässig, wenn infolge der Art der Verwendung der Truppe oder aus anderen Gründen kein Disziplinararrestraum zur Verfügung steht und die Vollstreckung ...
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WDO 2002 § 62 Dienstgradherabsetzung (Law)
...§ 58 Abs. 2 und 3 verhängt werden dürfen. Bei Unteroffizieren, die Berufssoldaten sind, sowie bei Berufssoldaten im Ruhestand, die einen Unteroffizierdienstgrad führen, ist die Dienstgradherabsetzung ...
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WDO 2002 § 64 Kürzung des Ruhegehalts (Law)
...§ 59 entsprechend. Diese Kürzung bleibt bei der Anwendung von Ruhens- und Kürzungsvorschriften nach dem Soldatenversorgungsgesetz unberücksichtigt. Der Ausgleich kann bis zur Hälfte gekürzt werden. ...
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WDO 2002 § 69 Errichtung (Law)
(1) Das Bundesministerium der Verteidigung errichtet durch Rechtsverordnung die Truppendienstgerichte und bestimmt deren Sitz und Dienstbereich nach den sachlichen Bedürfnissen der Rechtspflege in der...
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WDO 2002 § 70 Zuständigkeit (Law)
(1) Zuständig ist das Truppendienstgericht, das für den Befehlsbereich errichtet ist, zu dem der Truppenteil oder die Dienststelle des Soldaten bei Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens g...
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WDO 2002 § 73 Dienstaufsicht (Law)
Der Präsident übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten und Arbeitnehmer aus.
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WDO 2002 § 93 Einleitungsverfügung (Law)
(1) Das gerichtliche Disziplinarverfahren wird durch schriftliche Verfügung der Einleitungsbehörde eingeleitet. Der Soldat ist vorher zu hören. Die Einleitung wird mit der Zustellung an den Soldaten w...
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WDO 2002 § 104 Teilnahme des Soldaten an der Hauptverhandlung (Law)
...§ 85 durch einen Betreuer oder Pfleger vertreten wird. (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann sich der Soldat durch einen ...
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WDO 2002 § 107 Gegenstand der Urteilsfindung (Law)
...§ 106 Abs. 2 Gegenstand der Hauptverhandlung waren.
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WDO 2002 § 109 Zahlung des Unterhaltsbeitrags (Law)
...§ 63 Abs. 2 oder § 65 Abs. 2 beginnt, soweit in dem Urteil nichts anderes bestimmt ist, im Zeitpunkt des Verlustes der Dienst- oder Versorgungsbezüge. (2) Die Zahlung des Unterhaltsbeitrags ...
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WDO 2002 § 116 Einlegung und Begründung der Berufung (Law)
...§ 112 gilt entsprechend. (2) In der Berufungsschrift ist das angefochtene Urteil zu bezeichnen und anzugeben, inwieweit es angefochten wird und welche Änderungen beantragt werden. Die Anträg...
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WDO 2002 § 129 Wiederaufnahmegründe (Law)
(1) Die Wiederaufnahme des durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen gerichtlichen Disziplinarverfahrens ist zulässig, wenn 1. ...
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WDO 2002 § 131 Antrag, Frist, Verfahren (Law)
...§ 112 gilt entsprechend. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Antragsberechtigte von dem Grund für die Wiederaufnahme Kenntnis erhalten hat. In dem Antrag ist das angefochtene Urteil zu bezeichne...
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WDO 2002 § 139 Kosten bei Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen (Law)
...§ 92 Abs. 4, § 95 Abs. 2, § 98 Abs. 3 Satz 2, § 121a, § 127 Abs. 4 und § 128 oder durch einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entstanden sind.
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WDO 2002 § 144 Besondere Entlassung eines Soldaten (Law)
...§ 88 des Soldatengesetzes finden die Vorschriften über das gerichtliche Disziplinarverfahren entsprechende Anwendung. Das Urteil stellt fest, dass der Soldat aufgrund seines Verhaltens vor der Ernennu...
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WDO 2002 § 145 Bindung der Gerichte an Disziplinarentscheidungen (Law)
(1) Für die Entscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren, für die richterliche Nachprüfung der Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten sowie für die sonst in diesem Gesetz vorgesehenen richte...
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WDO 2002 § 146 Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung (Law)
...§§ 24, 126 und des 1. Unterabschnittes des Dritten Abschnitts anzusehen sind.