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StrlSchV 2001 § 62 Behördliche Entscheidung (Law)
(1) Hält der Strahlenschutzverantwortliche oder die beruflich strahlenexponierte Person die vom Arzt nach § 64 Abs. 1 Satz 1 in der Bescheinigung nach § 61 getroffene Beurteilung für unzutreffend, so ...
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StrlSchV 2001 § 63 Besondere arbeitsmedizinische Vorsorge (Law)
(1) Ist nicht auszuschließen, dass eine Person durch eine Strahlenexposition nach § 58 oder § 59 oder aufgrund anderer außergewöhnlicher Umstände Strahlenexpositionen erhalten hat, die im Kalenderjahr...
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StrlSchV 2001 § 64 Ermächtigte Ärzte (Law)
...bis die Person das 75. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet hätte, mindestens jedoch 30 Jahre nach Beendigung der Wahrnehmung von Aufgaben als beruflich strahlenexponierte Person. Sie ist spätesten...
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StrlSchV 2001 § 65 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe (Law)
(1) Radioaktive Stoffe, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 und 3 überschreitet, sind, 1. solange ...
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StrlSchV 2001 § 68 Kennzeichnungspflicht (Law)
(1) Mit Strahlenzeichen nach Anlage IX in ausreichender Anzahl sind deutlich sichtbar und dauerhaft zu kennzeichnen: 1. Räume, G...
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StrlSchV 2001 § 69 Abgabe radioaktiver Stoffe (Law)
...Bis zu der Übergabe hat er für den erforderlichen Schutz gegen Abhandenkommen, Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkung Dritter zu sorgen. (5) Hochradioaktive Strahlenquellen, mit denen nicht ...
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StrlSchV 2001 § 70 Buchführung und Mitteilung (Law)
(1) Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht, hat 1. der zuständigen Behörde Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und den sonstigen V...
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StrlSchV 2001 § 71 Abhandenkommen, Fund, Erlangung der tatsächlichen Gewalt (Law)
(1) Der bisherige Inhaber der tatsächlichen Gewalt über radioaktive Stoffe, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 und 3 überschreitet, hat der atomrechtlichen Aufsichtsbehö...
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StrlSchV 2001 § 73 Erfassung (Law)
(1) Wer eine Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, c oder d ausübt, hat die radioaktiven Abfälle nach Anlage X Teil A und B zu erfassen und bei Änderungen die Erfassung zu aktualisieren. Besitz...
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StrlSchV 2001 § 78 Zwischenlagerung (Law)
Bis zur Inbetriebnahme von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle sind die nach § 76 Abs. 1 oder 2 abzuliefernden radioaktiven Abfälle vom Ablieferungspflichtig...
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StrlSchV 2001 § 84 Bestrahlungsräume (Law)
Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen sowie Bestrahlungsvorrichtungen, deren Aktivität 5 x 10(hoch)10 Becquerel überschreitet, dürfen in Ausübung der Heil...
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StrlSchV 2001 § 85 Aufzeichnungspflichten (Law)
(1) Es ist dafür zu sorgen, dass über die Befragung nach § 80 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, die Untersuchung und die Behandlung von Patienten Aufzeichnungen nach Maßgabe der Sätze 2 un...
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StrlSchV 2001 § 108 Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (Law)
Wer Konsumgüter, denen radioaktive Stoffe zugesetzt oder die aktiviert worden sind, 1. in den Geltungsbereich dieser Verordnung ...
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TrinkwV 2001 § 2 Anwendungsbereich (Law)
(1) Diese Verordnung regelt die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, im Folgenden als Trinkwasser bezeichnet. Sie gilt nicht für 1. ...
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TrinkwV 2001 § 7 Indikatorparameter (Law)
(1) Im Trinkwasser müssen die in Anlage 3 festgelegten Grenzwerte und Anforderungen für Indikatorparameter eingehalten sein. Dies gilt nicht für den technischen Maßnahmenwert in Anlage 3 Teil II. ...
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TrinkwV 2001 § 18 Überwachung durch das Gesundheitsamt (Law)
...bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. (5) Für die Ü...
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TrinkwV 2001 § 19 Umfang der Überwachung (Law)
...bis 3 entsprechend. Für die Häufigkeit der Überwachung gilt Absatz 5. (2) Das Gesundheitsamt legt für jedes Wasserversorgungsgebiet einen Probennahmeplan fest, der die Erfüllung...
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UhrmAusbV 2001 § 5 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegen des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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UhrmAusbV 2001 § 7 Zwischenprüfung (Law)
(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf ...
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UhrmAusbV 2001 § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (Law)
...2001 in Kraft.