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BBG 2009 § 40 Ausscheiden bei Wahlen oder Übernahme politischer Ämter (Law)
...rlamentarischer Staatssekretärinnen oder Parlamentarischer Staatssekretäre im Sinne des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre entspricht. (3) Bei Eintrit...
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BBG 2009 § 130 Wissenschaftliches und leitendes Personal der Hochschulen des Bundes (Law)
...rlich ist.
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BBG 2009 § 35 Entlassung von Beamtinnen und Beamten in Führungsämtern auf Probe (Law)
Beamtinnen und Beamte in Ämtern mit leitender Funktion sind 1. mit Ablauf der Probezeit nach § 24 Abs. 1, ...
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BBG 2009 § 37 Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf (Law)
(1) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. § 34 Abs. 4 gilt entsprechend. (2)...
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BBG 2009 § 102 Regressanspruch für die Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit (Law)
...rlässig herbeigeführt, ist der Dienstherr nur dann ersatzpflichtig, wenn die Beamtin oder der Beamte auf Verlangen der oder des Vorgesetzten gehandelt hat.
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BBG 2009 § 103 Erlöschen der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit (Law)
...rlangen, Vorschlag oder Veranlassung der oder des Dienstvorgesetzten ausgeübt worden sind.
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BBG 2009 § 132 Dienstrechtliche Stellung des hauptberuflichen wissenschaftlichen und leitenden Personals der Hochschulen (Law)
...rlängert werden, wenn die Juniorprofessorin oder der Juniorprofessor sich als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer bewährt hat. Anderenfalls kann es um bis zu einem Jahr verlängert werden. Eine weit...
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BBG 2009 § 34 Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe (Law)
...rliegt: 1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte, ...
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BBG 2009 § 49 Ruhestand beim Beamtenverhältnis auf Probe wegen Dienstunfähigkeit (Law)
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die sie sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung ...
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BBG 2009 § 71 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (Law)
...rlangen das aufgrund des pflichtwidrigen Verhaltens Erlangte dem Dienstherrn herauszugeben, soweit nicht im Strafverfahren die Einziehung von Taterträgen angeordnet worden oder es auf andere Weise auf...
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BBG 2009 § 90 Urlaub aus anderen Anlässen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (Law)
...rlaub aus anderen Anlässen und bestimmt, inwieweit die Besoldung während eines solchen Urlaubs fortbesteht. (2) Stimmen Beamtinnen und Beamte ihrer Aufstellung als Bewerberinnen oder Bewerbe...
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BBG 2009 § 111a Erhebung und Verwendung von Personalaktendaten im Auftrag (Law)
...rlich ist a) für die Bewilligung, Festsetzung oder Zahlbarmachung von Geldleistungen, ...
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BBG 2009 § 11a Ableisten eines Vorbereitungsdienstes durch Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit (Law)
...rlangung der Befähigung für eine höhere Laufbahn oder für eine andere Laufbahn derselben oder einer höheren Laufbahngruppe zur Beamtin auf Widerruf oder zum Beamten auf Widerruf ernannt werden, wenn d...
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BBG 2009 § 131 Einstellungsvoraussetzungen für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter (Law)
...rlängerungen aufgrund von Zeiten eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots, Inanspruchnahme von Elternzeit, Beurlaubung oder Herabsetzung der Arbeitszeit wegen Betreuung oder Pflege eines Ki...