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AAÜG Anlage 4 (Law)
(weggefallen)
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BBodSchV Anhang 4 (Law)
...582 ...
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RechPensV Muster 4 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 263) (Inhalt: nicht darstellbares Formular)
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ScheckG Art 4 (Law)
Der Scheck kann nicht angenommen werden. Ein auf den Scheck gesetzter Annahmevermerk gilt als nicht geschrieben.
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SozhiDAV Anlage 4 (Law)
...514 558 45 C Familienname (NAEH) F...
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AAppO Anlage 4 (Law)
(weggefallen)
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GGKontrollV Anlage 4 (Law)
(weggefallen)
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RechVersV Formblatt 4 (Law)
(Inhalt: nicht darstellbares Formblatt) (Fundstelle: ...
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RechVersV Muster 4 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, S. 3417; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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WaffV 4 § 2 (Law)
...5 Abs. 5 und § 37 Abs. 3 des Gesetzes, 3. für die Prüfung von Reizstoffgeschossen, Reizstoffsprühgeräten und von den dafür verwendeten Reizs...
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WaffV 4 § 8 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) in Kraft.
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SGB 5 § 5 Versicherungspflicht (Law)
...59 des Dritten Buches) oder wegen einer Urlaubsabgeltung (§ 157 Absatz 2 des Dritten Buches) ruht; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben...
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HöBetrV Anlage 4 (Law)
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HeizölLBV Anlage 4 (Law)
...544 ------------------------------------------------------------------------------- I Aussteller/Ans...
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WaffV 4 § 1 (Law)
Die Gebühren für Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nach dem Waffengesetz (Gesetz) und nach den auf dem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis der A...
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WaffV 4 § 6 (Law)
...58 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes, 4. Amtshandlungen in bezug auf Schußwaffen und Munition, die im dienstlichen Interesse von einem öffentlichen...
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Grundgesetz Artikel 4 (Law)
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Niemand darf gege...
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FRG Anlage 5 (Law)
...55 5.580 5.208 4.368 3.492 2.100 4.080 3.624 ...
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FSaatHerkV Anlage 5 (Law)
(weggefallen)
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GDtWahlVDVtr Art 5 (Law)
...5), vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages vom Großen Senat des Obersten Gerichts im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verboten worden sind.