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KrWG § 43 Anforderungen an Deponien (Law)
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass die Errichtung, die Beschaf...
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MOG § 43 Verkündung von Rechtsverordnungen (Law)
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
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IfSG § 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Law)
...6) Im Falle der Geschäftsunfähigkeit oder der beschränkten Geschäftsfähigkeit treffen die Verpflichtungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 und Absatz 2 denjenigen, dem die Sorge für die Person zusteht. Die ...
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InsO § 43 Haftung mehrerer Personen (Law)
Ein Gläubiger, dem mehrere Personen für dieselbe Leistung auf das Ganze haften, kann im Insolvenzverfahren gegen jeden Schuldner bis zu seiner vollen Befriedigung den ganzen Betrag geltend machen, den...
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NeuGlV § 43 Niederschriften der Abstimmungsausschüsse (Law)
In den Fällen der §§ 40 bis 42 sind die Niederschrift über die Sitzung des jeweiligen Abstimmungsausschusses (§ 4 Abs. 7) und die ihr beigefügte Zusammenstellung des Abstimmungsergebnisses von allen M...
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WiPrO § 43 Allgemeine Berufspflichten (Law)
...6) Wirtschaftsprüfungsgesellschaften haben darüber hinaus bei Durchführung der Abschlussprüfung 1. den verantwortlichen Prüfungspartner insbe...
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WStrG § 43 Unterlassene Meldung (Law)
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Meuterei (§ 27) oder einer Sabotage (§ 109e Abs. 1 des Strafgesetzbuches) zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden...
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WVG § 43 Anwendung von Landesrecht (Law)
Soweit dieses Gesetz keine Regelung trifft, gilt das Enteignungsrecht des Landes, in dem die von der Enteignung betroffenen Gegenstände belegen sind.
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UrhG § 43 Urheber in Arbeits- oder Dienstverhältnissen (Law)
Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auch anzuwenden, wenn der Urheber das Werk in Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen hat, soweit sich aus dem...
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TierSchNutztV (XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen) (Law)
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AgrStatG (XXXX) §§ 33 bis 43 (weggefallen) (Law)
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EinigVtr Art 43 Übergangsvorschrift für den Bundesrat bis zur Bildung von Landesregierungen (Law)
Von der Bildung der in Artikel 1 Abs. 1 genannten Länder bis zur Wahl des Ministerpräsidenten kann der Landesbevollmächtigte an den Sitzungen des Bundesrates mit beratender Stimme teilnehmen. ...
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BImSchV 12 2000 § 12 Sonstige Pflichten (Law)
...6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 erforderliche Durchführung 1. der Prüfung der Errichtung und des Betriebs der sicherheitsrelevanten Anlagenteile, ...
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WoFG (XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen) (Law)
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AsylVfG 1992 § 43 Vollziehbarkeit und Aussetzung der Abschiebung (Law)
...6 Absatz 1 bis 3 gleichzeitig oder jeweils unverzüglich nach ihrer Einreise einen Asylantrag gestellt, darf die Ausländerbehörde die Abschiebung vorübergehend aussetzen, um die gemeinsame Ausreise der...
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AtStrlSVDBest § 43 Forderungen zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit (Law)
(1) Für Kernanlagen sind die Forderungen zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und zum Havarieschutz aus den Ergebnissen der Analyse des Verlaufs möglicher Störfälle (Störfallanalysen) abzuleite...
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BBG 2009 § 43 Gnadenrecht (Law)
Der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten oder der von ihr oder ihm bestimmten Stelle steht hinsichtlich des Verlustes der Beamtenrechte das Gnadenrecht zu. Wird im Gnadenweg der Verlust der Be...
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ÄApprO 2002 § 43 Abweichende Regelungen für die Prüfungen (Law)
...67), ab. Nach dem 30. September 2006 legen diese Studierenden den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach dem Recht dieser Verordnung ab. Für die Bildung der Endnote gilt Absatz 2 Satz 3 bis 6 e...
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BEGDV 3 § 43 Zeitlicher Anwendungsbereich (Law)
...6 bis 38, 39, 40 und 42 mit Wirkung vom 1. Oktober 1953; 2. § 24 Abs. 2 und 6, §§ 24a, 26, 29, 35, 35b, 41 ...
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BeurkG § 43 Feststellung des Zeitpunktes der Vorlegung einer privaten Urkunde (Law)
Bei der Feststellung des Zeitpunktes, zu dem eine private Urkunde vorgelegt worden ist, gilt § 42 Abs. 2 entsprechend.