-
BewG§39DV 2 § 2 (Law)
...zblatt I S. 1) in Verbindung mit Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 851) auch im Land Berlin.
-
LuftPersVDV 2 § 2 Zweck der Ausbildung (Law)
Die Ausbildung dient dem Zweck, dem Luftfahrtpersonal die aus Gründen der Sicherheit des Luftverkehrs und der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln....
-
SprengV 2 § 2 Allgemeine Anforderungen (Law)
...xplosionsgefährliche Stoffe sind nach den Vorschriften des Anhangs dieser Verordnung und im Übrigen nach dem Stand der Technik, den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den all...
-
BVO 2 § 2 Gegenstand der Berechnung (Law)
(1) Die Wirtschaftlichkeit von Wohnraum wird durch eine Berechnung (Wirtschaftlichkeitsberechnung) ermittelt. In ihr sind die laufenden Aufwendungen zu ermitteln und den Erträgen gegenüberzustellen. ...
-
AltPflAPrV Anlage 2 (zu § 3 Abs. 2) (Law)
...xtes: BGBl. I 2002, 4426) ................................... Bezeichnung der Altenpflegeschule ...
-
BergtechAusbV Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Satz 2) (Law)
...xplosionsschutzes anwenden 4 L...
-
FotoMedFachAusbV Anlage 2 (zu § 3 Abs. 1 Satz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 465 - 466) Die nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ...
-
HebAPrO Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1987, 938 - 939 Praktische Ausbildung ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 3 Wahlvorstände (Law)
(1) Die rechtzeitige Einleitung und die Durchführung der Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses obliegen dem Unternehmenswahlvorstand. (2) In den einzelnen Betrieben wird die Wahl i...
-
MitbestGWO 2 2002 § 8 Wählerliste (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach seiner Bildung eine Liste der Wahlberechtigten des Betriebs (Wählerliste) auf, getrennt nach den in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arb...
-
MitbestGWO 2 2002 § 35 Ungültige Wahlvorschläge (Law)
(1) Ungültig sind Wahlvorschläge, 1. die nicht fristgerecht eingereicht worden sind, 2. ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 39 Wahlausschreiben (Law)
...zbestellung nach § 104 des Aktiengesetzes oder der Nachwahl hergestellt wird; 11. die Anschrift des Unternehmenswahlvorstands. ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 41 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Betriebswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Betriebswahlvorstand die Stimmzettel und...
-
MitbestGWO 2 2002 § 69 Voraussetzungen (Law)
(1) Einem Wahlberechtigten, der im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb verhindert ist, seine Stimme persönlich abzugeben, hat der Betriebswahlvorstand auf sein Verlangen ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 73 Ausnahme (Law)
Die Vorschriften der Unterabschnitte 1 bis 7 sind nicht anzuwenden auf Betriebe, in denen nach den Vorschriften dieser Verordnung oder, unter den in § 54 Abs. 1 bezeichneten Voraussetzungen, nach den ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 75 Delegiertenliste (Law)
(1) Der Unternehmenswahlvorstand stellt eine Liste der Delegierten (Delegiertenliste), getrennt nach Delegierten der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer und der leitenden Angest...
-
MitbestGWO 2 2002 § 81 Stimmabgabe, Wahlvorgang (Law)
(1) Sind in einem Wahlgang mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen und liegt für diesen Wahlgang nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so kann der Delegierte seine Stimme nur für die ...
-
MitbestGWO 2 2002 § 82 Öffentliche Stimmauszählung (Law)
(1) Unverzüglich nach Abschluss der Stimmabgabe zählt der Unternehmenswahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. (2) Nach Öffnung der Wahlurne entnimmt der Unternehmenswahlvorstand die Stimmze...
-
MitbestGWO 2 2002 § 91 Anzuwendende Vorschriften (Law)
(1) Liegt ein gültiger Antrag vor, so stellt der Unternehmenswahlvorstand fest, ob das Aufsichtsratsmitglied, dessen Abberufung beantragt ist, in unmittelbarer Wahl oder durch Delegierte gewählt worde...
-
MitbestGWO 2 2002 § 107 Wahlniederschrift (Law)
(1) Für die Wahlniederschrift ist § 85 nicht anzuwenden. Nachdem ermittelt ist, wer gewählt ist, stellt der Unternehmenswahlvorstand in einer Niederschrift für jeden Wahlgang gesondert fe...