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EBBAusbV 2004 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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EGRechtÜblV Anlage 3 (zu § 2 Nr. 2) (Law)
...22, 23, 24, 29, 31, 34, 40 und § 49 Abs. 3 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Saatgut von Schafschwingel, Alexandriner Klee und Persischem Klee, das zum Zeitpunkt des Wirksamw...
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ELV 2004 § 2 Zuständigkeiten (Law)
Soweit die Bundeslaufbahnverordnung dem Bundesministerium des Innern Zuständigkeiten zuweist, werden sie im Geltungsbereich dieser Verordnung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukt...
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BSIG 2009 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbe...
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BSV 1999 § 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte (Law)
...2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1999 monatlich 287 Deutsche Mark.
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DarlehensV 1980 § 2 Dauer der Verzinsung (Law)
Das Darlehen nach § 17 Abs. 4 des Gesetzes in der bis 31. März 1976 geltenden Fassung ist von Beginn des Jahres an zu verzinsen, das auf die Auszahlung des Betrages folgt.
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DEV 2020 § 2 Begriffsbestimmungen (Law)
...2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Monitoring-Leitlinien) (ABl. L 229 vom 31.8.2007, S. 1), die zuletzt durch die Entscheidung 2009/399/EG (ABl. L 103 vom 23.4.2009, S. 10) geändert...
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BRGO 1966 § 2 Inkompatibilität (Law)
Die Mitglieder des Bundesrates dürfen nicht gleichzeitig dem Bundestag angehören. Wird ein Mitglied des Bundesrates in den Bundestag gewählt, so muß es dem Präsidenten des Bundesrates in angemessener ...
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ChemikAusbV 2009 § 2 Dauer der Berufsausbildung (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.
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FleiAusbV 2005 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Verordnung gemäß § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung und § 29 A...
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ForstWiAusbV 1998 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes...
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FuttMV 1981 § 2 Verwendungszwecke für Diätfuttermittel (Law)
...sakt der Europäischen Union auf Grund des Artikels 10 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 in Anhang I Teil B der Richtlinie 2008/38/EG der Kommission vom 5. März 2008 mit dem Verzeichnis der Ver...
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GüKGrKabotageV 2012 § 2 Änderungsmitteilung und Urkundenänderung (Law)
...satz 2 Buchstabe a bis d der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehr...
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GebReinigAusbV 1999 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
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GlAusbV 2001 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...2. Fenster- und Glasfassadenbau gewählt werden.
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GOZ 1987 § 2 Abweichende Vereinbarung (Law)
...satz 1 Satz 2) oder eines abweichenden Punktwertes (§ 5 Absatz 1 Satz 3) ist nicht zulässig. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer Vereinbarung nach Satz 1 abhängig gemacht wer...
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GrEStG 1983 § 2 Grundstücke (Law)
...sanlage gehören, 2. Mineralgewinnungsrechte und sonstige Gewerbeberechtigungen, ...
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GeschmMG 2004 § 2 Designschutz (Law)
...samteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Design bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag offenbart worden ist. Be...
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KondAusbV 2003 § 2 Ausbildungsdauer (Law)
...2) Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Rechtsverordnung gemäß § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung als ...
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KraftstoffLBV § 2 Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen (Law)
Der Beginn der Liefer- und Bezugsbeschränkungen wird durch Verordnung bestimmt. Er kann für Benzin und Dieselkraftstoff unterschiedlich sein.