Beschluss vom Landgericht Hamburg - 609 Vollz 98/15 (Urteil)
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Die Kostenentscheidung beruht auf § 121 Abs. 2 Satz 1 StVollzG. Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf §§ 52 Abs.1, 60 GKG.
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Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (§ 114 Abs. 2 Satz 3...