2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 371/17 (Urteil)
...BGB in der seinerzeit geltenden Fassung nicht zur Unwirksamkeit der Annahme, sondern lediglich zu deren Aufhebbarkeit auf seinen Antrag gemäß § 1770 b BGB in der seinerzeit geltenden Fassung. ...
-
Beschluss vom Bundesgerichtshof (12. Zivilsenat) - XII ZB 586/15 (Urteil)
...BGB auf Lebenszeit angelegt und nur unter den Voraussetzungen der Aufhebung (§§ 1313 ff. BGB) oder Scheidung (§§ 1564 ff. BGB) wieder auflösbar, während nichteheliche Lebensgemeinschaften jederzeit be...