Urteil vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (3. Senat) - 3 L 435/04 (Urteil)
...§§ 15, 23 und 25 AsylVfG legen sowohl allgemeine als auch besondere Mitwirkungspflichten des Flüchtlings fest, die den gesetzlichen Rahmen der dem Flüchtling obliegenden Mitwirkungspflichten vorgeben....