Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZR 268/15 (Urteil)
...ugunsten des Mieters streitende Vermutung nach § 1006 BGB berufen wolle, komme sie nicht zugute. Die in der Literatur vertretene Gegenauffassung überzeuge nicht und lasse sich auch nicht auf die zitie...