Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht (4. Senat) - 4 B 2/11 (Urteil)
...bislang ohne Sortimentsbeschränkungen festgesetzten Sondergebiet Einkaufszentrum durchaus gerechtfertigt, zumal bisher eine unbeschränkte Verkaufsfläche von 16 000 qm zulässig gewesen wäre. Auch die G...