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AnzV 2006 § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte) (Law)
Bei der Einreichung des festgestellten Jahresabschlusses ist der Tag der Feststellung anzugeben.
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AnzV 2006 § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unter (Law)
...§ 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3 dieser Verordnung einzureichen. Bei...