ErbStG 1974 § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen (Law)
...§ 13b Absatz 2 die Grenze des § 13a Absatz 1 Satz 1 von 26 Millionen Euro, verringert sich auf Antrag des Erwerbers der Verschonungsabschlag nach § 13a Absatz 1 oder Absatz 10 um jeweils einen Prozent...