BGB § 1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung (Law)
Jeder Ehegatte kann für den Fall, dass die Ehe durch seinen Tod aufgelöst wird, die Fortsetzung der Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung ausschließen, wenn er berechtigt ist, dem anderen Ehe...