Beschluss vom Verwaltungsgericht Halle (6. Kammer) - 6 B 141/15 (Urteil)
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Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 1, 162 Abs. 3 VwGO.
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Die Entscheidung über die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG. Der für das Hauptsacheverfa...