Urteil vom Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt (1. Senat) - 1 K 1223/12 (Urteil)
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Die zulässige Klage ist unbegründet.
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Der Umsatzsteuerbescheid für 2006 vom 11. August 2010 ist nicht nichtig im Sinne von § 125 Abs. 1 AO.
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Als nichtig kann nach § 125 Abs. 1 AO ein Verwal...