2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
BEGDV 1 § 19 Anzeigepflicht (Law)
...1967 von mehr als 150 Deutsche Mark monatlich, ab 1. Januar 1971 von meh...
-
BEGDV 1 § 9 Verwandte der aufsteigenden Linie und Adoptiveltern (Law)
Der Anspruch auf Rente steht den Eltern oder Adoptiveltern vor den Großeltern zu. An die Stelle eines verstorbenen Elternteils treten dessen Eltern.