BGB § 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen
Selbstbestimmung (Law)
Die Verjährung von Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Gläubigers gehemmt. Lebt der Gläubiger von Ansprüchen wegen Verletzung der ...