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BWO 1985 Anlage 24 (zu § 39 Abs. 4 Nr. 3) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: Anlageband zum BGBl. I Nr. 26 vom 26. April 2002, S. 41 ...
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BWO 1985 § 24 Abschluss des Wählerverzeichnisses (Law)
(1) Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen. Sie stellt dabei die Zahl der Wahlberechti...
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BWO 1985 Anlage 8 (zu § 24 Abs. 1) (Law)
...§§ 16 bis 18) eingetragen worden. Sie erfüllen die Wahlrechtsvoraussetzungen nach § 12 des Bundeswahlgesetzes und sind nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen. ...