AktG § 257 Anfechtung der Feststellung des Jahresabschlusses durch die
Hauptversammlung (Law)
...§§ 244 bis 246, 247 bis 248a. Die Anfechtungsfrist beginnt auch dann mit der Beschlußfassung, wenn der Jahresabschluß nach § 316 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs erneut zu prüfen ist.